Zusammengefasster Chancen- und Risikobericht

Grundlagen

Die folgende Beschreibung zum Risikomanagement orientiert sich an der Struktur und Funktionsweise des institutsbezogenen Sicherungssystems der genossenschaftlichen FinanzGruppe als primärer Ebene und bezieht als sekundäres Element das Risikomanagement der einzelnen Institute mit ein. Das Risikomanagement auf Ebene des Sicherungssystems konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf die Prävention von Schieflagen einzelner Institute.

Die Risikoberichterstattung umfasst alle Gesellschaften des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises. Der Konsolidierungskreis des Konsolidierten Jahresabschlusses ist somit umfassender als der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis und ist nicht auf die Mitglieder des Sicherungssystems begrenzt.

Risikomanagement in einer dezentralen Organisation

Die Stabilität der gesamten genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder werden durch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet. Beide gemeinsam, jede in ihrem Funktions- und Aufgabenbereich, bilden das Rückgrat des Risikomanagements der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Institutsbezogenes Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe

Die Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE)
Die BVR-SE ist das älteste und vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland und weltweit. Dieses System hat seit seinem Bestehen stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Die BVR-SE unterliegt der Aufsicht und Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Nach dem Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) am 3. Juli 2015 und der dadurch erforderlich gewordenen Etablierung eines gesetzlich anerkannten Einlagensicherungssystems wird die BVR-SE als zusätzliches freiwilliges institutssicherndes System gemäß § 2 Absatz 2, 61 EinSiG fortgeführt.

Zentrale Aufgaben der BVR-SE sind die Gewährleistung der Stabilität durch die Abwendung drohender oder die Behebung bestehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten sowie die Verhütung von Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftliche FinanzGruppe. Zur Bewältigung von in diesem Zusammenhang notwendigen Stützungsmaßnahmen steht der BVR-SE der Garantiefonds zur Verfügung, der durch die Beiträge der Mitgliedsbanken gespeist wird. Darüber hinaus stehen die Institute bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln (Garantieverpflichtungen) füreinander ein.

Die BVR-SE hat im Berichtsjahr 2019 ihre satzungsgemäßen Aufgaben gemäß dem Jahresabschluss der BVR-SE als institutssichernde Einrichtung uneingeschränkt erfüllt. Am 31. Dezember 2019 gehörten der BVR-SE insgesamt 851 (Vorjahr: 885) Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Der Rückgang ist ausschließlich auf Verschmelzungen innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe zurückzuführen.

Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)
Die BVR-ISG ist ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem und betreibt seit dem 1. Juli 2015 ein aufsichtsrechtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) 575/2013 für CRR-Kreditinstitute. Durch den Betrieb des institutsbezogenen Sicherungssystems erfüllt die BVR-ISG somit die ihr satzungsgemäß obliegende Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ihren Mitgliedern abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Zu diesem Zweck ergreift die BVR-ISG gegebenenfalls Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen. Sofern die BaFin gemäß § 10 EinSiG den Entschädigungsfall eines dem BVR-ISG-Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituts feststellt, entschädigt die BVR-ISG dessen Kunden nach Maßgabe der §§ 5 bis 16 EinSiG. Insofern erfüllt die BVR-ISG den gesetzlichen Einlagenschutz für die Kunden.

Zusammen mit der BVR-SE bildet die BVR-ISG das duale Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Dem BVR-ISG-Sicherungssystem gehören diejenigen CRR-Kreditinstitute an, die auch dem BVR angehören und der BVR-SE angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2019 waren dies 849 (Vorjahr: 883) CRR-Kreditinstitute und damit alle in Deutschland von der BaFin zugelassenen Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Die BVR-ISG unterliegt gemäß § 50 Absatz 1 EinSiG der Aufsicht der BaFin sowie der Überwachung durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich der Aufgaben bei der Einlegerentschädigung nach den §§ 5 bis 16 EinSiG und hinsichtlich der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§ 17 bis 19 EinSiG.

Die Organisation und die Entscheidungsstrukturen der BVR-ISG entsprechen, soweit im Rahmen des EinSiG möglich, der Organisation und den Entscheidungsstrukturen der BVR-SE. Zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs greift die BVR-ISG auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags auf das Personal des BVR sowie auf Doppelarbeitsverhältnisse zurück, das die entsprechenden Tätigkeiten auch für die BVR-SE wahrnimmt. Zur Abwicklung von potenziellen, noch nie eingetretenen und auch derzeit nicht erkennbaren Entschädigungsverfahren hat die BVR-ISG zudem einen externen Dienstleister beauftragt.

Schwerpunkt der Aktivitäten der BVR-ISG im Berichtsjahr 2019 war die Erfüllung der satzungsgemäßen, gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben. Die risikoorientierte Beitragserhebung, die den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) entspricht, und die Mittelverwaltung standen dabei ebenso im Mittelpunkt wie umfangreiche operative Stresstests sowie Vorbereitungen auf den sogenannten IPS-Sanierungsplan gemäß Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan). Im Verlaufe des gesamten Geschäftsjahres hat die BVR-ISG keine Maßnahmen für Einleger oder Banken ergreifen sowie auch keine Ausgleichszahlungen gemäß § 145 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) leisten müssen und blickt insofern auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 zurück.

Risikoidentifikation und -analyse

Grundstrukturen
Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist eine dezentrale Organisation von rechtlich selbstständigen Instituten, die über die BVR-SE haftungsmäßig miteinander verbunden sind. Dieses dezentrale Element ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Bankengruppen mit einer hierarchisch an der Spitze stehenden Obergesellschaft. Somit liegen die unternehmerischen Entscheidungskompetenzen in der Verantwortung jedes einzelnen Instituts und seiner unabhängigen Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien. Aus dieser dezentralen Struktur leitet sich auch der Schwerpunkt des Risikomanagements der BVR-SE ab. Der Schwerpunkt liegt insofern primär nicht auf der isolierten Analyse einzelner Risikoarten und ihres Umfangs, sondern sehr wesentlich auf der gesamthaften Analyse der wirtschaftlichen Risikoträger, also der einzelnen Institute. Dieses methodische Grundverständnis stellt sicher, dass bei Feststellung einer geordneten Vermögens- und Risikolage und angemessener Ertragsverhältnisse eines jeden einzelnen Instituts somit auch das Gesamtsystem – also die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe – als Einheit wirtschaftlich geordnet ist.

Die BVR-SE verfügt über angemessene Systeme zur Risikoidentifikation und -einstufung sowie zur Risikoüberwachung all ihrer Mitglieder und des institutsbezogenen Sicherungssystems insgesamt. Basis der Risikoeinstufung bildet das seit 2003 eingesetzte Klassifizierungssystem der BVR-SE. Es handelt sich dabei um ein jahresabschlussbasiertes Ratingverfahren mit dem Ziel, einen vollständigen und transparenten Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage aller Mitglieder zu erlangen. Die Einstufung der Bank nach dem Klassifizierungsverfahren bildet zum einen die Grundlage für die Erhebung risikoadjustierter Garantiefondsbeiträge der BVR-SE und ist zum anderen Ausgangspunkt für das Präventionsmanagement.

Die aus der Klassifizierung gewonnenen Erkenntnisse werden durch weitere Analysen und Daten ergänzt, insbesondere aus der Auswertung der Daten des sogenannten jährlichen Betriebsvergleichs. Dabei handelt es sich um einen Datenpool, den der BVR selbst bei seinen Mitgliedsinstituten erhebt und der im Wesentlichen auf Informationen des Rechnungs- und Meldewesens der Institute basiert. Die Daten des jährlichen Betriebsvergleichs bilden die Grundlage für Analysen zur Feststellung und Untersuchung besonderer Auffälligkeiten anhand von Risikokennzahlen. Darüber hinaus entwickelt die BVR-SE themen- und risikobezogene Sonderanalysen (zum Beispiel Untersuchungen über die Auswirkungen der Niedrigzinsphase).

Nach Maßgabe ihrer risikoorientierten Vorgehensweise führt die BVR-SE Einzelbankanalysen durch, die sich auf Institute erstrecken, die für das Sicherungssystem insgesamt von wirtschaftlich wesentlicher Bedeutung sind. Die BVR-SE setzt dabei das Konzept der Analyse großer Banken um. Damit trägt sie den Risiken aus der Größenklassenstruktur der angeschlossenen Institute Rechnung.

Für die Risikotragfähigkeit der BVR-SE werden auf Basis verschiedener Stressszenarien mögliche Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt und durch Monte-Carlo-Simulationen das mögliche Sanierungsvolumen berechnet. Hierfür werden szenariobezogene Klassifizierungen unter verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Zinsentwicklung, Verschlechterung der Bonität im Kundenkreditgeschäft) vorgenommen.

Klassifizierungsverfahren und Beiträge zur Sicherungseinrichtung des BVR
Mit dem Klassifizierungssystem werden die Banken anhand von acht Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage einer der neun Bonitätsklassen A++ bis D zugeordnet. Dabei stützt sich das Klassifizierungssystem auf quantitative Kennzahlen, für die im Wesentlichen geprüfte Jahresabschlussdaten der Banken und Daten aus ihren Prüfungsberichten herangezogen werden. Mit diesen Daten wird die BVR-SE durch die – für die jeweiligen Banken zuständigen – regionalen Prüfungsverbände IT-technisch versorgt.

In das Klassifizierungsverfahren werden grundsätzlich alle der BVR-SE angeschlossenen Institute einbezogen. Hiervon ausgenommen sind nur wenige Institute, insbesondere die, die von einer externen Ratinggesellschaft eigenständig geratet werden wie die DZ BANK AG mit ihren Tochterinstituten und die Münchener Hypothekenbank eG.

Grundlage des Klassifizierungsverfahrens 2019 war die Analyse der Jahresabschlussdaten 2018. Die Auswertung dieser Daten zeigt im Durchschnitt eine Verschlechterung der Ergebnisverteilung, die insgesamt aber immer noch auf einem hohen Niveau liegt. Der Rückgang basiert nur zu einem geringen Teil auf dem Kerngeschäft der Genossenschaftsbanken. Der überwiegende Anteil daran war auf die Wertpapierergebnisse, bedingt durch negative Ausschläge zum Jahresende 2018, an den Kapitalmärkten zurückzuführen. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 haben hier deutliche Wertaufholungen stattgefunden, sodass eine spürbare Erholung der Klassifizierungsergebnisse für das Geschäftsjahr 2019 zu erwarten ist. Der Rückgang im Zinsergebnis wurde durch das Provisionswachstum überkompensiert. Die Cost-Income-Ratio stieg bedingt durch höhere Sachaufwendungen und das leicht rückläufige Betriebsergebnis etwas an. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft verblieb auch im Geschäftsjahr 2018 auf historisch niedrigem Niveau. Die Blankoanteile im Gelbbereich und die notleidenden Krediten nahmen gegenüber dem Vorjahr zu, lagen aber noch deutlich unter dem Gesamtbestand des Jahres 2016.

Risikosteuerung und -überwachung

Präventionsmanagement
Ziel des Präventionsmanagements ist es, wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken, um somit zur präventiven Abwendung von Stützungsmaßnahmen beizutragen. Dafür werden mit allen infrage kommenden Banken die vorhandenen Daten und weitere Informationen analysiert und auf der Basis ergänzender Gespräche mit dem Management der Banken die erforderlichen Maßnahmen vereinbart, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung der geschäftlichen Entwicklung dieser Banken führen sollen.

Die Ergebnisse aus dem Klassifizierungsverfahren bilden eine wesentliche Basis für das systematische Präventionsmanagement der BVR-SE. In das Präventionsmanagement werden spätestens dann alle Banken aufgenommen, bei denen auf der Basis ihres Jahresabschlusses ein Klassifizierungsergebnis von B– oder schlechter ausgewiesen wird. Jedoch sind in den vergangenen Jahren immer stärker andere Kennzahlen und umfangreiche Daten (zum Beispiel aus dem Meldewesen der Banken oder den von der Aufsicht inzwischen auch bei den nationalen, nicht signifikanten Instituten in regelmäßigem Abstand durchgeführten Stresstests) hinzugezogen worden, um bei den Instituten Auffälligkeiten in der Früherkennung zu identifizieren; hierzu zählen im Berichtsjahr 2019 insbesondere die auch der BVR-SE im vollen Umfang vorliegenden Informationen der Mehrjahresplanung aus dem Meldewesen der Banken.

Die der Prävention vorgeschaltete Phase des Monitorings von auffälligen Instituten leistet einen stetig wichtiger werdenden Beitrag zur frühzeitigen Analyse von Instituten. Hierbei wurden im Berichtsjahr 2019 erneut auch solche Institute kontaktiert, bei denen keine Indizien für Risiken vorlagen, die aber aufgrund der schieren Bilanzsumme ein potenziell größeres Risiko darstellen können. Somit verstärkt sich die nachhaltige Tendenz zur Verschiebung der Arbeitsschwerpunkte der BVR-SE weg von der Sanierung hin zum – um das Monitoring erweiterten – systematisch ganzheitlichen Präventionsmanagement.

Sanierungsmanagement
Die Tätigkeit der BVR-SE bei Sanierungen von Mitgliedsinstituten hat unverändert die Aufstellung eines testierfähigen Jahresabschlusses durch Gewährung von Sanierungsmaßnahmen zum Ziel. Im Anschluss wird über die vertragliche Vereinbarung erforderlicher Maßnahmen die Wiedererlangung der Zukunftsfähigkeit der einzelnen Bank – unter Wahrung der Interessen aller Mitglieder der Solidargemeinschaft – sichergestellt.

Grundlage für die Gewährung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist weiterhin das im Jahr 2017 überarbeitete „Handbuch für zukunftsfähiges Bankmanagement – Leitlinien für die Neuausrichtung und Restrukturierung von Genossenschaftsbanken“. Die in diesem Handbuch dokumentierten Grundsätze bilden für die betroffenen Banken eine Leitlinie für die Wiedererlangung wettbewerbsfähiger Strukturen unter anderem bei der Sanierung und zeigen auf, wie die Wiederherstellung ihrer Grundrentabilität konzeptionell erreicht werden kann. Ziel ist es, diese Sanierungsphase spätestens nach fünf Jahren zu beenden. Daneben wendet sich das Handbuch der BVR-SE explizit auch an Präventionsbanken sowie grundsätzlich ebenfalls an alle Institute mit selbst identifiziertem Neuausrichtungsbedarf. Zudem behandelt ein separater Teil des Handbuchs auch en détail die prozessualen Schritte bei einer Sanierung in Abstimmung mit der Sanierungsbank und dem jeweilig zuständigen gesetzlichen genossenschaftlichen Prüfungsverband; dieser Teil des Handbuchs ist adressatenspezifisch aufgebaut und wird passgenau beim jeweiligen Fall verwendet.

Die positive Entwicklung der BVR-SE im Sanierungsbereich hat sich in hohem Maße auch im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Allerdings mussten im Geschäftsjahr 2019 zwei erstmalige Stützungsmaßnahmen verarbeitet werden; die Belastungen waren in Relation zur Vermögenslage des institutsbezogenen Sicherungssystems von zu vernachlässigender Größe (in Summe ein einstelliger Millionen-Euro-Betrag). Weitere sehr geringe Belastungen entfielen wieder auf stetig weiter abgebaute Altfälle, bei denen bereits abgeschirmte Risiken akut geworden sind oder insoweit Risikovorsorge im Jahresabschluss der BVR-SE gebildet wurde. Da die BVR-SE im Jahr 2019 auch bei der Abarbeitung und Finalisierung von Altfällen erfolgreich einen Schwerpunkt gesetzt hat, war die Sanierungstätigkeit im Berichtsjahr materiell kaum noch nennenswert. Die abzuschirmenden Sanierungsvolumina lagen in Summe signifikant unter der erwarteten Höhe; nennenswerte Rückführungen aus Besserungsschein- und sonstigen Freistellungsverpflichtungen sind nur noch in einem geringen Umfang zu verzeichnen gewesen.

Insgesamt führte die Geschäftsentwicklung erneut dazu, dass die Substanz des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems mit der BVR-SE und der BVR-ISG im Jahr 2019 weiter gestärkt und der Bestand an gesetzlichen Garantiefondsmitteln planmäßig weiter erhöht werden konnte.

Ausblick für die Sicherungseinrichtung des BVR
und die BVR Institutssicherung GmbH

Auch für das institutsbezogene duale Sicherungssystem bildet die Verarbeitung der wirtschaftlichen Folgen aus der im Jahr 2020 aufgetretenen weltweiten Corona-Pandemie den dominierenden, aber auch unbestimmbaren Faktor. Es ist nicht auszuschließen, dass der weitere Verlauf der Corona-Krise zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die für das Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus geplanten Ergebnisgrößen für die Genossenschaftsbanken führen kann. Vor diesem Hintergrund erwartet die BVR-SE einen Anstieg der Stützungsleistungen in den kommenden Jahren.

Für die BVR-ISG steht auch im Jahr 2020 weiterhin die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie der Erstellung von Sanierungsplänen im Sinne der §§ 12 bis 20 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an; die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV) wurde Ende März 2020 veröffentlicht, aber angesichts der Corona-Pandemie wurden noch keine Umsetzungsmaßnahmen mit Relevanz für die BVR-ISG als IPS beziehungsweise die Mitgliedsinstitute erlassen (damit ist voraussichtlich frühestens im Herbst 2020 zu rechnen). Darüber hinaus sind im Rahmen der indirekten und sektoralen Aufsicht der EZB neue Meldepflichten, insbesondere erweiterte und verstärkte Anforderungen auf Ebene der genossenschaftlichen FinanzGruppe, umzusetzen. Hier erwartet die BVR-SE noch weitere Themenfelder im Zusammenspiel mit internationalen Institutionen wie der Europäischen Abwicklungsbehörde, der EBA oder der EU-Kommission, die sowohl die BVR-SE als auch die BVR-ISG betreffen können. Zudem stehen weitere Aktivitäten der EBA zum turnusgemäßen, bereits 2014 für das Jahr 2019 festgelegten Review der EU-Einlagensicherungsrichtlinie an, die die BVR-ISG in diversen Arbeitsgruppen der EBA-Taskforce unterstützend begleitet; hier soll nun bis Mitte 2020 ein Schlussbericht fertiggestellt werden.

Kapitalmanagement

Aufsichtsrechtliches Kapitalmanagement

Der Konsolidierte Jahresabschluss der genossenschaftlichen FinanzGruppe gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Eigenkapitalkennziffern, insbesondere die konsolidierten aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten. Diese Kapitalquoten werden nach den Vorgaben der CRR im Rahmen der Erweiterten Zusammenfassungsrechnung (EZR) gemäß Artikel 49 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 CRR ermittelt. Die Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2019 und beinhalten nicht die Gewinnthesaurierung aus dem Jahresabschluss 2019. Die Thesaurierung erfolgt nach der institutsindividuellen Gremienzustimmung und wird 2020 zu einer weiteren Stärkung der Kapitalbasis führen.

Die Kernkapitalquote zeigt sich mit 13,7 Prozent (per 31. Dezember 2018: 13,6 Prozent) verbessert. Unter Berücksichtigung der gebildeten § 340f-HGB-Reserven als Kernkapital beträgt die Kernkapitalquote 15,5 Prozent (per 31. Dezember 2018: 15,6 Prozent). Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote der genossenschaftlichen FinanzGruppe beträgt per 31. Dezember 2019 15,6 Prozent (per 31. Dezember 2018: 15,8 Prozent). Insgesamt haben sich die regulatorischen Eigenmittel um 5,3 Milliarden Euro auf 107,0 Milliarden Euro erhöht. Die Erhöhung der Eigenmittel basiert im Wesentlichen auf der Gewinnthesaurierung durch die Genossenschaftsbanken aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2018, die sich in den Quoten per 31. Dezember 2019 widerspiegelt. Das Kapital der genossenschaftlichen FinanzGruppe wird im Wesentlichen durch die Genossenschaftsbanken gehalten.

Der Gesamtrisikobetrag per 31. Dezember 2019 beträgt 685,4 Milliarden Euro (per 31. Dezember 2018: 642,4 Milliarden Euro). Der Anstieg um 6,7 Prozent ist durch das Wachstum des Kundenkreditgeschäfts sowohl im Privat- als auch im Firmenkundensegment geprägt.

Auf Einzelinstitutsebene analysiert die BVR-SE fortlaufend die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelquoten der Mitgliedsbanken. Für die jederzeitige Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen, inklusive bankindividueller SREP-Zuschläge (zum Beispiel für Zinsänderungsrisiko, sonstige wesentliche Risiken beziehungsweise Stresstestergebnisse), sind die Institute selbst verantwortlich. Die Kapitalausstattung der einzelnen Institute in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zum Meldestichtag 31. Dezember 2019 zeigt sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 weiterhin solide, wie die Grafik zur Verteilung der Gesamtkapitalquote in der genossenschaftlichen FinanzGruppe verdeutlicht.

Mit einem bilanziellen Eigenkapital in Höhe von 116,0 Milliarden Euro (per 31. Dezember 2018: 107,7 Milliarden Euro) verfügt die genossenschaftliche FinanzGruppe über eine solide Kapitalausstattung. In den letzten Jahren konnte die Kapitalausstattung kontinuierlich aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung gestärkt werden. Diese Entwicklung belegt das tragfähige Geschäftsmodell der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit breiter Risiko- und Ertragsdiversifizierung.

Auch die nachrichtlich für die genossenschaftliche FinanzGruppe per 31. Dezember 2019 ermittelte Leverage Ratio dokumentiert mit einem Wert von 7,0 Prozent (per 31. Dezember 2018: 6,9 Prozent) die überdurchschnittliche Kapitalausstattung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Berechnung für die genossenschaftliche FinanzGruppe erfolgt analog zur Anwendung der Anforderungen des Artikels 429 CRR. Hierfür wird das Kernkapital gemäß EZR nach Artikel 49 Absatz 3 CRR zugrunde gelegt, das um sämtliche haftungsverbundinternen Kernkapitalpositionen innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe bereinigt wurde. Die Risikopositionswerte wurden durch Aggregation der Einzelmeldungen zur Leverage Ratio sämtlicher Mitgliedsinstitute ermittelt und um wesentliche haftungsverbundinterne Positionen bereinigt. Diese Vorgehensweise berücksichtigt die Nullgewichtung verbundinterner Forderungspositionen, die mit der Einführung der CRR II für die Mitgliedsinstitute umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der § 340f-HGB-Reserven als Kernkapital und der vollständigen Einführung der einschlägigen CRR-I-Bestimmungen beträgt die Leverage Ratio unverändert zum Vorjahr 7,8 Prozent. Die Gesamtrisikoposition für die Verschuldungsquote erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 6,0 Prozent auf 1.345,6 Milliarden Euro.

Ökonomisches Kapitalmanagement

Das Risikokapitalmanagement ist eine zentrale Aufgabenstellung der einzelnen Institute vor Ort. Seine Ausgestaltung hat sich – gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – an der Komplexität, dem Umfang der Geschäftsaktivitäten und der Bankgröße zu orientieren. Zur prozessualen Unterstützung erhalten die Banken über die VR-Control-Verfahren und die VR-Control-Software entsprechende Unterstützungsleistungen.

Das Risikokapitalmanagement ist dabei einerseits von den betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine optimale Allokation des Risikokapitals auf verschiedene Risikoklassen unter Rendite-/Risikogesichtspunkten geprägt und andererseits von den Anforderungen des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) gekennzeichnet. Eine entsprechende ganzheitliche Konzeption ist vom BVR im Projekt „VR-Control-Update“ geschaffen und den Banken bereitgestellt worden. Die Weiterentwicklung des Verfahrens erfolgt seit April 2019 durch die parcIT, die einen aktualisierten Leitfaden zur Risikotragfähigkeit im Herbst 2019 zur Verfügung gestellt hat.

Auf der betriebswirtschaftlichen Ebene gehen dabei das Zins- und Kreditrisiko als regelmäßig wesentliche Risikoklassen der Genossenschaftsbanken in das Optimierungskalkül ein. Entsprechend dem Grundkonzept der Kapitalmarkttheorie können bei gegebenen Rendite-/Risikozahlen der jeweiligen Klasse und der Korrelationen Kombinationen gefunden werden, die im Gesamtportfolio eine optimale Relation auf Gesamtbankebene sicherstellen.

Neben diesen betriebswirtschaftlichen Überlegungen hat die Bankenaufsicht in einem eigenen Verfahren (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) die Risikomessung der Säule 1 ergänzt und ein System bankindividueller Zuschläge für das Zinsänderungsrisiko und für die sogenannten sonstigen wesentlichen Risiken sowie einen Zuschlag für den Stressfall berechnet. Auch im Geschäftsjahr 2019 wurden die Zuschläge je Genossenschaftsbank erfüllt, wobei die Zuschläge für die sonstigen wesentlichen Risiken gegenüber dem Vorjahr deutlich abgenommen haben.

Die Steuerung der Risikotragfähigkeit im Rahmen des Risikokapitalmanagements wird unter Beachtung der Proportionalität von den jeweiligen Instituten vorgenommen. Die nationale Bankenaufsicht hat die aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte aus 2011 grundlegend überarbeitet und im Zuge der Harmonisierung an die Konzeption der Significant Institutions (SIs) angepasst. Das neue Risikotragfähigkeitskonzept umfasst dabei eine normative (Kapitalplanung über drei Jahre) und eine ökonomische Perspektive, die eine vollständige Risikoabbildung aus einer wertorientierten Perspektive als Basis hat.

Mit dieser Neukonzeption stehen die Institute vor einem Methodenwechsel, da bislang bei über 99 Prozent der Institute der sogenannte Going-Concern-Ansatz auf der Basis von HGB-Zahlen angewendet wurde. Zur Unterstützung bei der Neuausrichtung hat der BVR in seiner Rolle als Impuls- und Fachkonzeptgeber verschiedene Unterstützungsleistungen geschaffen, die die Genossenschaftsbanken in die Lage versetzen sollen, die künftigen Herausforderungen in den Häusern zu erfüllen. An der Konzeption waren Genossenschaftsbanken, Prüfungsverbände, die Rechenzentrale und die DZ BANK beteiligt. Begleitet wurde das Vorhaben durch eine Auswirkungsanalyse bei einigen Banken, die die Tragfähigkeit auch unter den neuen Konzepten bestätigte.

Das Fachkonzept bildet die Grundlage für die entsprechende IT-technische Umsetzungsunterstützung und soll den Banken bereits mit den derzeit vorhandenen IT-Werkzeugen entsprechende Berechnungen ermöglichen. Die vollständige Umsetzung des neuen Leitfadens wird einige Zeit in Anspruch nehmen und zunächst nach fachlicher Auseinandersetzung in den Häusern zu einer Phase der Proberechnung führen, bevor die neue Berechnung greift. Die Bereitstellung einer weitgehend in der Software VR-Control integrierten Umsetzung der Neukonzeption zur Risikotragfähigkeit ist für das Jahr 2021 geplant. Die Bankenaufsicht hat ausdrücklich auf die zeitlich begrenzte Möglichkeit einer Fortführung des alten Going-Concern-Modells in einem Annex des Leitfadens als Übergang zur neuen Konzeption hingewiesen. Ein fester Termin für den Wegfall des Annexes wurde bislang nicht veröffentlicht.

Verteilung der Gesamtkapitalquote in der genossenschaftlichen FinanzGruppe*

Anteil der Institute in Prozent

2018:

2019:


Gesamtkapitalquote bis ... Prozent
* Stand 31. Dezember 2019.

Ratings der genossenschaftlichen FinanzGruppe

Die Ratings der genossenschaftlichen FinanzGruppe waren 2019 unverändert bei AA–. Standard & Poor’s hat den Ausblick im September 2019 und Fitch Ratings im März 2020 von stabil auf negativ geändert. Die Agenturen begründen die Anpassungen mit einer Eintrübung der makroökonomischen Rahmenbedingungen. Die Erläuterungen der Agenturen zu den Ratingtreibern, dem Geschäftsmodell und der wirtschaftlichen Stärke der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind unverändert. Die Ratingeinschätzungen basieren auf der wirtschaftlichen Stärke der genossenschaftlichen FinanzGruppe, was durch die jeweils auf identischem Niveau liegenden Individualratings deutlich wird. Die Ratingagenturen begründen ihre positive Einschätzung mit dem nachhaltig erfolgreichen, auf das Privat- und Firmenkundengeschäft ausgerichteten Geschäftsmodell. Die Refinanzierung des Geschäftsmodells basiert auf Kundeneinlagen und ist somit strukturell gesichert. Die jederzeitige Liquidität ist durch einen umfangreichen und diversifizierten Bestand an marktgängigen Wertpapieren in Verbindung mit dem Liquiditätsausgleich innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe gewährleistet. Die Kapitalausstattung wird nach Höhe und Qualität als überdurchschnittlich stark bewertet. Die Agenturen würdigen die Neigung und beobachten die Fähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe, Kapital aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung zu bilden. Die granulare Kreditstruktur und der große Anteil an Hypothekarkrediten aus dem Retailgeschäft prägen die insgesamt hohe Qualität des Kundenkreditgeschäfts. Die BVR-SE wird von den Agenturen als Bindeglied und wesentlicher Teil des Risikomanagements der genossenschaftlichen FinanzGruppe betrachtet.

Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten durch den Ausfall oder die Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Emittenten, Kontrahenten oder Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Kreditrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 618,0 Milliarden Euro (Vorjahr: 575,5 Milliarden Euro). Mit einem Anteil von 90,2 Prozent (Vorjahr: 89,6 Prozent) an den gesamten Risikoaktiva stellt das Kreditrisiko somit die wichtigste Risikokategorie der Genossenschaftsbanken dar.

Im Kundengeschäft nutzen die Institute zur Einschätzung der Bonität einzelner Kreditnehmer segmentspezifische Ratingverfahren, die einer laufenden zentralen Validierung nach Marktstandards unterzogen werden. Zugleich werden die Ratingverfahren permanent weiterentwickelt, um die Abdeckung aller relevanten Segmente im Kundenkreditgeschäft sicherzustellen. Zur Messung der Risiken auf Portfolioebene kommen bei dem überwiegenden Teil der Banken – insbesondere bei der Risikotragfähigkeitsbetrachtung – Portfoliomodelle zum Einsatz. Diese werden ebenfalls einer permanenten Validierung sowohl auf Gesamtmodellebene als auch auf Parameterebene unterzogen.

Im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe stehen das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung des Eigenkapitals sowie eine risikobewusste Kreditpolitik. Die Kreditvergabe der Genossenschaftsbanken bewegt sich in konservativem Rahmen. Dabei spielen die Kundenkenntnis und die kundenseitige Tragbarkeit der Verpflichtungen eine zentrale Rolle. Das Kundenkreditgeschäft der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist insgesamt durch eine granulare Kreditstruktur und einen hohen Anteil an Hypothekenkrediten gekennzeichnet. Die Granularität und die weitgehende regionale Diversifizierung der Geschäftstätigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe begrenzen Risikokonzentrationen.

Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete die genossenschaftliche FinanzGruppe einen deutlichen Zuwachs im Kreditgeschäft. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber 2018 um 6,2 Prozent. Ein wesentlicher Wachstumstreiber waren erneut die langfristigen Baufinanzierungen. Die Kreditvergabe der Genossenschaftsbanken in der Wohnungsbaufinanzierung profitierte von dem günstigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Das Niedrigzinsniveau, die gute Beschäftigungssituation und steigende Einkommen der privaten Haushalte führten insgesamt zu einer hohen Nachfrage nach Immobilienkrediten. Der Anstieg der Wohnimmobilienpreise in Deutschland setzte sich im Jahr 2019 fort, allerdings hat er etwas an Dynamik verloren. Im Durchschnitt aller 401 Stadt- und Landkreise verzeichneten die Preise für selbst genutztes Wohnimmobilieneigentum einen Anstieg von 5,7 Prozent (Vorjahr: 5,9 Prozent). Der Preisanstieg im Jahr 2019 war geografisch breit angelegt. Sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen legte der Auftrieb weiterhin zu, jedoch hat sich die Preisdynamik in Stadt und Land angeglichen.

Um die Mitgliedsinstitute bei der Überwachung der regionalen Märkte zu unterstützen, hat der BVR gemeinsam mit der vdpResearch GmbH ein Marktschwankungskonzept auf Postleitzahlenebene entwickelt: das BVR-Immobilienmarkt-Monitoring. Die Messungen von Marktschwankungen anhand des BVR-Immobilienmarkt-Monitorings ergänzen das Marktschwankungskonzept der Deutschen Kreditwirtschaft auf regionaler Ebene. Somit können die Genossenschaftsbanken ihre relevanten Märkte räumlich zutreffend bestimmen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen besser erfüllen.

Das Wachstum im Firmenkundengeschäft wurde überwiegend durch die Kreditvergabe an das Dienstleistungsgewerbe, das Baugewerbe sowie Unternehmen aus dem Bereich Energie und Bergbau getragen. Aufgrund ihrer regionalen Verankerung nehmen die Kreditgenossenschaften auch eine starke Marktposition im Wirtschaftsbereich Erneuerbare Energien ein und begleiten finanziell Unternehmensvorhaben sowohl zur Erhöhung der Energieeffizienz als auch zur Erzeugung von regenerativen Energien.

Der Risikovorsorgeaufwand stieg im Geschäftsjahr auf –0,8 Milliarden Euro (Vorjahr: –0,2 Milliarden Euro). Ursächlich hierfür waren vor allem der Anstieg des Kreditbestands und der erhöhte Risikovorsorgebedarf für Engagements in den Bereichen Schiff- und Offshore-Finanzierung. Der Risikovorsorgeaufwand blieb mit einer Quote von 0,1 Prozent (Vorjahr: 0,02 Prozent) des Volumens an Kunden- und Bankenforderungen (von insgesamt 867,0 Milliarden Euro) weiterhin auf niedrigem Niveau. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegt die NPL-Quote (Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen) der genossenschaftlichen FinanzGruppe bei 1,4 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent). Die positive Entwicklung der NPL-Quote ist auf einen Rückgang des Volumens notleidender Kredite in Verbindung mit dem Anstieg des gesamten Kreditvolumens zurückzuführen. In der Zusammenfassung betreiben die Genossenschaftsbanken ihr Kreditgeschäft in geordneten Verhältnissen.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren auftreten können. Marktpreisrisiken lassen sich im Allgemeinen in die Kategorien Aktien, Zins und Währung/Rohwaren untergliedern. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Marktrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 12,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 12,9 Milliarden Euro), was einem Anteil von 1,9 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent) der gesamten Risikoaktiva entspricht.

Als eine Kategorie des Marktpreisrisikos spielt das Zinsänderungsrisiko neben den Kreditrisiken in den meisten Genossenschaftsbanken eine wichtige Rolle. Dieses Risiko wird von den Genossenschaftsbanken regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeit gemessen und limitiert. Es wird zwischen dem Zinsspannenrisiko und dem Bewertungsrisiko unterschieden. Das Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des Zinsüberschusses (Zinsergebnisses) von seinem erwarteten beziehungsweise geplanten Wert. Das Bewertungsrisiko wird durch unerwartete Schwankungen der Kurse während der Haltedauer beeinflusst. Zur Ermittlung und Steuerung des periodischen Zinsänderungsrisikos werden von der parcIT regelmäßig portfoliounabhängige Zinsszenarien bereitgestellt, die VR-Zinsszenarien, die sowohl Verschiebungen nach oben und unten als auch Drehungen der Zinsstrukturkurve beinhalten. Die für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos 2019 eingesetzten VR-Zinsszenarien haben die moderaten Zinsbewegungen des Jahres 2019 hinreichend abgedeckt. Zudem wurden die aufsichtlichen Zinsszenarien gemäß dem Rundschreiben 06/2019 (BA) der BaFin für die Währungen CHF, DKK, EUR, GBP, JPY, USD zentral durch die parcIT bereitgestellt.

Zinsänderungsrisiken haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Banken. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus fiel das positive Zinsergebnis der genossenschaftlichen FinanzGruppe im Jahr 2019 um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie in den Vorjahren wird der größte Teil des Zinsergebnisses durch Konditionsbeiträge im Kundengeschäft erzielt. Aufgrund anhaltender Niedrigzinsen und des steigenden Wettbewerbs um Einlagen rechnen die Kreditinstitute künftig mit niedrigeren Zinsmargen. Zudem besteht weiterhin das Risiko, dass sich bei einer Zinswende auf den Finanzmärkten die Refinanzierungskosten erhöhen werden. Diesem Sachverhalt trägt die Aufsicht durch entsprechende Regulierungsaktivitäten Rechnung. So hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2016 die neuen Standards „Interest rate risk in the banking book“ veröffentlicht, die 2018 in Kraft traten. Die EBA hat 2018 neue Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften im Anlagebuch veröffentlicht. Die Leitlinien traten zum 30. Juni 2019 in Kraft. Hierdurch wird ein Frühwarnindikator eingeführt, für den eine sechsmonatige Übergangsfrist gilt. Beiden Papieren ist gemein, dass sie die Abbildung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zwar weiterhin in Säule 2 sehen, jedoch ihr Augenmerk verstärkt auf die Qualität und Konsistenz der Zinsänderungsrisikosteuerung in den Instituten legen. Für den Fall, dass die interne Steuerung den Anforderungen der Aufsicht nicht genügt, beschreiben die neuen Basler Standards ein Standardmodell, dessen Anwendung der Aufseher fordern kann. Die oben genannten neuen Anforderungen aus den EBA-Leitlinien wurden im Rundschreiben 06/2019 der BaFin berücksichtigt.

Die BVR-SE überwacht die Angemessenheit der Zinsänderungsrisiken der Mitgliedsinstitute unter anderem durch Simulationsrechnungen des Zinsergebnisses. Aus diesen Simulationen kann geschlossen werden, dass die Kreditgenossenschaften auch zukünftig ein nachhaltig angemessenes Ergebnis erzielen. Hierzu tragen insbesondere auch die entsprechenden Steuerungsmaßnahmen der Institute bei.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Gemäß dem genossenschaftlichen Subsidiaritätsprinzip nimmt jede einzelne Genossenschaftsbank ihre Liquiditäts- und Risikosteuerung selbst vor. Dabei ist die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) beziehungsweise Net Stable Funding Ratio (NSFR) als gesetzlich vorgegebene Kennziffern der ersten Säule obligatorisch. Daneben stehen Instrumente der betriebswirtschaftlichen Steuerung zur Verfügung, die die einzelne Genossenschaftsbank in die Lage versetzt, einen bankindividuellen Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) aufstellen und steuern zu können. Hierzu erfolgt in mehreren Stufen ein systemischer Rollout der bereits 2018 unter Federführung des BVR erstellten Konzepte.

Mit der LCR wird die Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit einer Bank gemessen. Die Banken sind über diese Kennzahl gehalten, eine ausreichend hohe Liquiditätsvorsorge vorzuhalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegt der Wert für die LCR im Median aller genossenschaftlichen Institute bei 174,3 Prozent (Vorjahr: 165,7 Prozent).

Die genossenschaftliche FinanzGruppe zeichnet sich seit Jahren durch eine als verlässlich und krisenresistent anzusehende Liquiditätsstruktur aus. Die Loan to Deposit Ratio der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt bei 95,9 Prozent (Vorjahr: 94,4 Prozent). Grundlage hierfür ist die stabile und eher kleinteilige Geschäftsstruktur der Banken, die sich diversifizierend und im Ergebnis risikomindernd auswirkt, sowie vor allem die traditionell geprägte Finanzierung der Institute über Kundeneinlagen. Die Kundschaft honoriert damit die Wirksamkeit der Institutssicherung, die die BVR-SE und die BVR-ISG insbesondere zum Zweck des Einlagenschutzes betreiben.

Der starke Einlagenbestand der Retail- und Firmenkunden prägt das Liquiditätssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit seiner kleinteiligen, dabei aber stetig wachsenden Struktur. Die Anlage dieser Liquidität erfolgt über die DZ BANK AG. Als Zentralinstitut übernimmt diese auch den Ausgleich der Liquiditätsspitzen für die Genossenschaftsbanken, indem sie überschüssige Liquidität der Einzelinstitute bündelt und Unterschiede der Liquiditätsausstattung einzelner Genossenschaftsbanken ausgleicht. Über die Liquiditätslage der Institute erfolgt ein stetiger Informationsaustausch mit der DZ BANK, sodass diese jederzeit einen Überblick über die Gesamtsituation hat.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet in Anlehnung an die bankaufsichtsrechtliche Definition das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Risikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe aus operationellen Risiken 50,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 50,9 Milliarden Euro), der Anteil an den gesamten Risikoaktiva lag bei 7,3 Prozent (Vorjahr: 7,9 Prozent).

Die eingerichteten Systeme und internen Verfahren der Genossenschaftsbanken dienen der Reduktion von operationellen Risiken. Hierbei wird den operativen Risiken mit unterschiedlichen Maßnahmen begegnet. Dazu zählen Arbeitsanweisungen, Funktionstrennungen, die Verwendung von einheitlichen und rechtlich geprüften Vertragsvordrucken sowie der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten. Für den Ausfall technischer Einrichtungen und unvorhergesehene Personalausfälle besteht eine Notfallplanung.

Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert, analysiert und beurteilt werden. Anhand von Leitfäden können die Institute ein systematisches Risk Assessment nach Marktstandards durchführen. Schadenfälle werden in einer Datenbank erfasst. Auf Basis der Ergebnisse der Schadensfallanalysen werden gegebenenfalls interne Abläufe angepasst beziehungsweise präventive Schutzmaßnahmen implementiert.

Die Messung operationeller Risiken erfolgt vor dem Hintergrund des jeweiligen Geschäftsmodells des Instituts. Dominierend sind die Quantifizierung in Form eines plausiblen Pauschalbetrags oder auf Basis historischer Schadensdaten teilweise erweitert durch Value-at-Risk(VaR)-Ansätze.

Chancen und Chancenmanagement

Die Mitgliedschaft der Kunden ist ein typisches Merkmal des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken, das sich gut für die Vermittlung genossenschaftlicher Werte eignet. Sie bietet den Genossenschaftsbanken die Chance, sich von den Wettbewerbern anderer Bankengruppen abzugrenzen. Die Differenzierung von den Wettbewerbern drückt sich in einer unverändert hohen Kundenreichweite aus. Eine enge Kundenbindung führt zu betriebswirtschaftlich messbaren Vorteilen wie Ertragssteigerungen der Genossenschaftsbanken und Sicherung der Marktanteile.

Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsbanken stellt, auch in der digitalen Welt, den Menschen mit seinen Zielen und Wünschen in den Mittelpunkt. Die sich verändernden Wettbewerbsbedingungen durch die Digitalisierung wird die genossenschaftliche FinanzGruppe mittels der gestarteten Digitalisierungsoffensive für das Privat- und Firmenkundengeschäft in den nächsten Jahren aktiv angehen. Das Ziel ist hierbei, konsequent die Produkte und Dienstleistungen einer Genossenschaftsbank zu digitalisieren und auf allen von Kunden gewünschten Zugangswegen – Filiale vor Ort, online und mobil – anzubieten.

Mit der weiteren Umsetzung der Initiativen aus dem Projekt „KundenFokus“ und der Investitionen im Rahmen der „Digitalisierungsoffensive“ wird dem veränderten Kundenverhalten Rechnung getragen, das Geschäftsmodell in diesem Sinne angepasst und insgesamt gestärkt. Im Mittelpunkt steht dabei die umfassende Omnikanalpräsenz und damit die Implementierung effizienter Prozesse auf allen Ebenen. Der persönliche Kontakt bleibt jedoch nach wie vor zentraler Bestandteil der Kundenbeziehung. Hinzu kommen Aspekte wie hochwertige Beratung und die Entscheidungsmöglichkeit für Kunden, wie sie mit ihrer Bank kommunizieren möchten. Die genossenschaftliche FinanzGruppe schafft hierfür zahlreiche Zugangswege und ermöglicht es ihren Mitgliedern, alle Informationen und Services auf allen relevanten Kanälen integriert zu nutzen – seien sie nun stationär oder digital.

Mithilfe der Digitalisierung, die zunehmend das Verhalten der Mitglieder bestimmt, kann auch die Kostenstruktur der Banken mittelfristig verbessert werden. Durch die Vermarktung neuer digitaler Zahlungsverkehrsangebote wie kontaktloses Bezahlen, paydirekt oder Kwitt und die Implementierung eines Online-Anfrageprozesses für alle wesentlichen Produkte werden Kundenbedürfnisse berücksichtigt und Neukunden gewonnen. Hierdurch werden auch technikaffine, junge Kunden und Mitglieder angesprochen.

Für die Konsumausgaben wird weiterhin eine starke Unterstützung durch die positive Entwicklung der Beschäftigung und der verfügbaren Einkommen erwartet. Dies wird sich stabilisierend auf die Nachfrage nach Bankprodukten und -dienstleistungen auswirken. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Niedrigzinsniveaus werden die Genossenschaftsbanken weiterhin Potenziale im Bereich des Immobiliengeschäfts ausschöpfen. Im Falle eines nachhaltigen Anstiegs der Zinsen ergeben sich Chancen aus dem Absatz zinstragender Finanzprodukte.