Nachhaltigkeit

Eine weithin anerkannte Definition des Nachhaltigkeitsbegriffs stammt von den Vereinten Nationen aus dem Jahr 1987: Nachhaltige Entwicklung bedeutet demzufolge, die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Dieses Verständnis umfasst gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen.

Die internationale Staatengemeinschaft hat ambitionierte Ziele formuliert, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaneutralität. Deren Erreichung erfordert ein koordiniertes und konsequentes Handeln aller Akteure. Der Finanzdienstleistungsbranche kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da sie als Intermediär die Transformation der Realwirtschaft begleitet und finanziert.

Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen – neben dem Klimawandel sind hier geopolitische Veränderungen zu nennen – und nach wie vor hoher regulatorischer Anforderungen gewinnt nachhaltiges Wirtschaften nach Auffassung des BVR auch unter Resilienzgesichtspunkten weiter an Bedeutung.