Zusammengefasster Chancen- und Risikobericht
Grundlagen
Die folgende Beschreibung der Risikogovernance orientiert sich an der Struktur und Funktionsweise des institutsbezogenen Sicherungssystems der genossenschaftlichen FinanzGruppe als duales genossenschaftliches Sicherungssystem und bezieht das Risikomanagement der einzelnen Institute als sekundäres Element mit ein. Die Risikogovernance auf Ebene des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf die Vermeidung von existenziellen Schieflagen einzelner Institute, ergänzend um die Verbundperspektive mit der aggregierten Betrachtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe als Ganzes.
Die Risikoberichterstattung umfasst neben den Instituten des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems auch alle Gesellschaften des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises des Konsolidierten Jahresabschlusses.
Risikogovernance in einer dezentralen Organisation
Die Stabilität der gesamten genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder werden maßgeblich durch das duale genossenschaftliche Sicherungssystem bestehend aus der Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE) und der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) geprägt.
Institutsbezogenes Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Sicherungseinrichtung des BVR
Die BVR-SE ist das älteste vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland und weltweit. Dieses System hat seit seiner Gründung im Jahr 1934 sichergestellt, dass alle einbezogenen Institute ihren finanziellen Verpflichtungen – insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Die BVR-SE unterliegt der Aufsicht und Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Durch die erforderliche Etablierung eines gesetzlich anerkannten Einlagensicherungssystems gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) wird die BVR-SE als zusätzliches freiwilliges institutssicherndes System gemäß § 2 Absatz 2 und § 61 EinSiG fortgeführt.
Zentrale Aufgaben der BVR-SE sind die Gewährleistung der Stabilität durch die Abwendung drohender oder die Behebung bestehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten sowie die Verhütung von Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftliche FinanzGruppe. Zu diesem Zweck hat die BVR-SE ein umfangreiches Präventionsmanagement inklusive eines Monitoringsystems sowie ein Sanierungsmanagement eingerichtet. Zur Bewältigung von in diesem Zusammenhang notwendigen Stützungsmaßnahmen steht der BVR-SE der Garantiefonds zur Verfügung, der sich aus den Beiträgen der Mitgliedsinstitute speist. Darüber hinaus stehen die Institute bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln (Garantieverpflichtungen) füreinander ein.
Gemäß den Darstellungen in ihrem Geschäftsbericht war die BVR-SE im Berichtsjahr 2025 in der Lage, ihre satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere den Institutsschutz, zu erfüllen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit standen das Sanierungsmanagement sowie die frühzeitige Identifikation von Instituten mit erhöhtem Risikoprofil.
Mit dem Projekt „Geno Next Level“ wurde im Jahr 2025 die Weiterentwicklung der Institutssicherung vorangetrieben. Ziel sind ein frühzeitigeres Risikomonitoring, erweiterte Eingriffsrechte der BVR-SE sowie risikoadäquatere Beiträge. Weitere Schwerpunkte bilden der Entwurf eines Vorstands- und Aufsichtsratskodex sowie die Weiterentwicklung des verbundweiten Risiko- und Finanzmanagements unter Wahrung der dezentralen Verantwortung der Genossenschaftsbanken.
Am 31. Dezember 2025 gehörten der BVR-SE insgesamt 654 (Vorjahr: 679) Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Der Rückgang ist auf Verschmelzungen innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe zurückzuführen.
BVR Institutssicherung GmbH
Die BVR-ISG ist ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem und betreibt seit dem 1. Juli 2015 ein aufsichtsrechtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) 575/2013 für CRR-Kreditinstitute. Durch den Betrieb des institutsbezogenen Sicherungssystems erfüllt die BVR-ISG somit die ihr satzungsgemäß obliegende Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ihren Mitgliedern abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).
Zu diesem Zweck ergreift die BVR-ISG – in Abstimmung mit der BVR-SE – gegebenenfalls Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen. Sofern die BaFin gemäß § 10 EinSiG den Entschädigungsfall eines dem BVR-ISG-Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituts feststellt, entschädigt die BVR-ISG dessen Kunden nach Maßgabe der §§ 5 bis 16 EinSiG. Insofern erfüllt die BVR-ISG den gesetzlichen Einlagenschutz für die Kunden.
Zusammen mit der BVR-SE bildet die BVR-ISG das duale genossenschaftliche Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Dem BVR-ISG-Sicherungssystem gehören diejenigen CRR-Kreditinstitute an, die auch dem BVR angehören, ihren Sitz in Deutschland haben und der BVR-SE angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2025 waren dies 652 (Vorjahr: 677) CRR-Kreditinstitute.
Die BVR-ISG unterliegt gemäß § 50 Absatz 1 EinSiG der Aufsicht der BaFin sowie der Überwachung durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich der Aufgaben bei der Einlegerentschädigung nach den §§ 5 bis 16 EinSiG und hinsichtlich der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§ 17 bis 19 EinSiG.
Die Organisation und die Entscheidungsstrukturen der BVR-ISG entsprechen, soweit im Rahmen des EinSiG möglich, der Organisation und den Entscheidungsstrukturen der BVR-SE. Zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs greift die BVR-ISG auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags auf das Personal des BVR zurück, das die entsprechenden Tätigkeiten auch für die BVR-SE wahrnimmt. Hierin enthalten sind unter anderem das Risikomonitoring und die Risikobewertung aller der BVR-ISG angehörenden CRR-Kreditinstitute.
Die Aktivitäten der BVR-ISG lagen im Berichtsjahr 2025 in der Erfüllung der satzungsgemäßen, gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben. Die risikoorientierte Beitragsklassifizierung entsprechend den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Mittelverwaltung standen dabei ebenso im Mittelpunkt wie umfangreiche operative Stresstests sowie die Betreuung des IPS-Sanierungsplans gemäß der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV). Im gesamten Geschäftsjahr hat die BVR-ISG keine Maßnahmen für Einleger oder Mitgliedsinstitute ergreifen sowie auch keine Ausgleichszahlungen gemäß § 145 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) leisten müssen und blickt insofern auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2025 zurück.
Entscheidungsstrukturen und Gremien
Zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen verfügt das duale genossenschaftliche Sicherungssystem über eigenständige Governance-Strukturen sowie jeweils eigene Gremien für die BVR-SE und BVR-ISG. Die Organisation der BVR-SE und BVR-ISG ist auf einen angemessenen internen Regelungsrahmen hinsichtlich Zuständigkeiten, Prozessen, Verfahren und internen Kontrollen ausgerichtet. Die Gremien der BVR-ISG wurden auf der Grundlage der bereits etablierten Gremien der BVR-SE geschaffen sowie im Hinblick auf die Effizienz der Entscheidungsfindung und soweit rechtlich zulässig mit identischen Zuständigkeiten und personellen Besetzungen ausgestattet.
Der Vorstand des BVR und die Geschäftsführung der BVR-ISG führen BVR-SE und BVR-ISG in eigener Verantwortung und unabhängig. Beratend wirken zentrale Ausschüsse und regionale Sanierungsausschüsse der BVR-SE und BVR-ISG mit. Die finale Entscheidungsfindung, insbesondere über die Aufnahme von Mitgliedsinstituten in die Prävention oder die Durchführung von Stützungsmaßnahmen, erfolgt durch den Vorstand des BVR unter Berücksichtigung der Vorschläge der Gremien im Rahmen ihrer satzungsrechtlichen Aufgaben.
Internes Qualitätssicherungssystem
Die Qualitätssicherung soll insbesondere in Bezug auf Aufgabenerfüllung, Berichterstattung und zugrunde liegende Datenquellen erfolgen. Das interne Kontrollsystem wird als Steuerungs- und Überwachungssystem betrieben und umfasst die Gesamtheit aller Vorgänge, Methoden und Maßnahmen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der betrieblichen Prozesse.
Risikoidentifikation und -analyse
Grundstrukturen
Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist eine dezentrale Organisation von rechtlich selbstständigen Instituten, die über das duale genossenschaftliche Sicherungssystem gemäß den Regeln des Statuts der BVR-SE beziehungsweise der Satzung der BVR-ISG miteinander verbunden sind. Dieses dezentrale Element ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Bankengruppen mit einer hierarchisch an der Spitze stehenden Obergesellschaft. Somit liegen die unternehmerischen Entscheidungskompetenzen in der Verantwortung jedes einzelnen Instituts und seines unabhängigen Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremiums. Aus dieser dezentralen Struktur leitet sich auch der Schwerpunkt der Analysetätigkeit des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems ab. Er liegt insofern nicht primär auf der isolierten Betrachtung einzelner Risikoarten und deren Umfang, sondern sehr wesentlich auf der gesamthaften Analyse der wirtschaftlichen Risikoträger, also der einzelnen Institute, da die Risiken in der dezentralen Struktur maßgeblich dort entstehen. Ergänzend erfolgt die Betrachtung der als relevant einzustufenden Risiken der gesamten genossenschaftlichen FinanzGruppe aus der Verbundperspektive. Dieses methodische Grundverständnis soll sicherstellen, dass bei Feststellung einer geordneten Vermögens- und Risikolage und angemessener Ertragsverhältnisse eines jeden einzelnen Instituts somit auch das Gesamtsystem – also die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe – als Einheit wirtschaftlich geordnet ist.
Das duale genossenschaftliche Sicherungssystem verfügt über Systeme zur Risikoidentifikation und -einstufung sowie zur Risikoüberwachung all ihrer Mitglieder und des institutsbezogenen Sicherungssystems insgesamt. Basis der Risikoeinstufung bildet das seit 2003 eingesetzte Klassifizierungssystem der BVR-SE. Es handelt sich hierbei um ein jahresabschlussbasiertes Ratingverfahren mit dem Ziel, einen vollständigen und transparenten Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage aller Mitglieder zu erlangen. Die Einstufung der einzelnen Bank nach dem Klassifizierungsverfahren ist zum einen die Grundlage für die Erhebung risikoadjustierter Garantiefondsbeiträge der BVR-SE und zum anderen Ausgangspunkt für das Präventionsmanagement, das aus dem Monitoringprozess und der laufenden Betreuung von auffälligen Instituten im Rahmen der Prävention besteht. Ziel des Monitorings ist die frühzeitige Identifikation, Analyse und Bewertung von Auffälligkeiten bei den angehörenden Instituten sowie die daraus abgeleitete Entscheidung über die Aufnahme in die Prävention. In der Prävention erfolgt eine intensive Begleitung des auffälligen Instituts zur Beseitigung der identifizierten Schwachstellen und zur Stärkung eines nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodells, insbesondere um existenzielle Schieflagen des Instituts zu vermeiden.
Die aus der Klassifizierung gewonnenen Erkenntnisse werden fortlaufend durch Analysen und weitere verfügbare Datenquellen ergänzt, insbesondere aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen, der Auswertung der Daten des sogenannten jährlichen Betriebsvergleichs sowie der Daten aus VR-Control. Dabei handelt es sich um einen Pool von Daten, die der BVR selbst bei seinen Mitgliedsinstituten erhebt und die im Wesentlichen auf Informationen des Rechnungs- und Meldewesens sowie Risikosteuerungsinformationen der Institute basieren. Diese Daten bilden die Grundlage für Analysen zur Feststellung und Untersuchung besonderer Auffälligkeiten anhand von Risikokennzahlen. Darüber hinaus entwickelt die BVR-SE anlassbezogen themen- und risikobezogene Sonderanalysen.
Nach Maßgabe ihrer risikoorientierten Vorgehensweise führt die BVR-SE Einzelbankanalysen durch, die sich auf Institute erstrecken, die für das Sicherungssystem insgesamt von wirtschaftlich wesentlicher Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang setzt die BVR-SE unter anderem das Konzept der Analyse großer Banken um. Analysiert werden dabei die Institute, bei denen keine Indizien für besondere Risiken vorliegen, die aber aufgrund der Höhe der Bilanzsumme ein potenziell größeres Risiko darstellen können. Der Anteil dieser Institute nimmt insbesondere durch Fusionen weiter zu. Damit trägt die BVR-SE den Risiken aus der Größenklassenstruktur der angeschlossenen Institute Rechnung.
Für die Risikotragfähigkeit der BVR-SE werden auf Basis der erwarteten Entwicklung makroökonomischer Parameter Ausfallwahrscheinlichkeiten der Mitgliedsinstitute der BVR-SE für die kommenden Jahre ermittelt und mittels Monte-Carlo-Simulationen die möglichen Belastungen der BVR-SE aus Neusanierungen berechnet.
Klassifizierungsverfahren der BVR-SE
Mit dem Klassifizierungssystem werden die Institute anhand von acht Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage einer der neun Bonitätsklassen A++ bis D zugeordnet. Dabei stützt sich das Klassifizierungssystem auf quantitative Kennzahlen, für die im Wesentlichen geprüfte Jahresabschlussdaten der Institute und Daten aus ihren Prüfungsberichten herangezogen werden. Mit diesen Daten wird die BVR-SE durch die – für die jeweiligen Institute zuständigen – regionalen Prüfungsverbände versorgt.
2023 wurden durch die BVR-Mitgliederversammlung Änderungen an den Kennzahlen und der Parametrisierung des Klassifizierungsverfahrens beschlossen, die erstmalig im Geschäftsjahr 2024 Anwendung fanden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 begann eine zweijährige Übergangsfrist für die Veranlagung zum Garantiefondsbeitrag der BVR-SE, die im Zeitablauf wie folgt wirkt: Die auf den Jahresabschlüssen 2023 und 2024 basierenden Klassifizierungen werden sowohl mit dem bisherigen als auch mit dem neuen Verfahren berechnet. Das bessere Ergebnis ist maßgeblich für die Beitragsveranlagung zum Garantiefonds der BVR-SE.
In das Klassifizierungsverfahren werden grundsätzlich alle der BVR-SE angeschlossenen Institute einbezogen. Hiervon ausgenommen sind nur wenige Institute, insbesondere die, die von einer externen Ratinggesellschaft eigenständig geratet werden, wie die Institute des DZ BANK Konzerns und die Münchener Hypothekenbank eG.
Für die Risikobeurteilung diente 2025 unter anderem das Klassifizierungsverfahren auf Grundlage der Jahresabschlussdaten 2024 als Basis, das im Jahresverlauf 2025 um weitere aktuelle Informationen sowie Daten aus dem Meldewesen ergänzt wurde.
Die Klassifizierungen wiesen eine im Vergleich zum Vorjahr etwas schwächere Verteilung aus. Die beiden jahresüberschussbasierten Kennzahlen zur Ertragslage zeigen tendenziell eine negative Entwicklung. Der Zinsüberschuss entwickelte sich leicht rückläufig, der Provisionsüberschuss konnte hingegen leicht wachsen. Die Verwaltungsaufwandsquote blieb hierdurch und mit vergleichbarer Struktur des Verwaltungsaufwands zum Vorjahr nahezu stabil. Ein leicht negativer Effekt auf die Klassifizierungen ergab sich aus dem erneut höheren Risikoaufwand im Kreditgeschäft. Die Kennzahlen zur Vermögenslage konnten durch Thesaurierung nur leicht zur Verbesserung der Klassifizierungsergebnisse beitragen. Aufgrund von Kreditbeständen mit erhöhten latenten Risiken sind die Kennzahlen der Risikolage schwächer als im Vorjahr ausgefallen. Dies wirkt sich belastend auf die Gesamtergebnisse der Institute aus.
Beitragsklassifizierung der BVR-ISG
Die Berechnung der Beiträge der CRR-Kreditinstitute, die der BVR-ISG angehören, erfolgt risikoorientiert auf Basis der Beitragsordnung der BVR-ISG. Die Grundzüge der Konzeption sowie Details der Berechnungsmethodik ergeben sich aus der EBA-Leitlinie EBA/2015/10, nach der Einlagensicherungssysteme und institutsbezogene Sicherungseinrichtungen risikobezogene Beiträge erheben müssen. Diese Norm wurde 2023 abschließend von der EBA überarbeitet und durch die neue Leitlinie EBA/GL/2023/02 ersetzt. Die neuen Anforderungen an das Beitragsrating wurden erstmals im Geschäftsjahr 2025 angewendet.
Risikosteuerung und -überwachung
Präventionsmanagement
Ziel des Präventionsmanagements auf der Ebene der einzelnen Institute ist es, wirtschaftliche Fehlentwicklungen bei den Mitgliedsinstituten frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken, um somit nicht nur zur präventiven Abwendung von Stützungsmaßnahmen beizutragen, sondern auch Impulse für eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung eines Instituts der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu geben. Dafür werden die vorhandenen Einzelinstitutsdaten und weitere Informationen analysiert, um dann mit den als auffällig identifizierten Instituten auf der Basis ergänzender Gespräche mit dem Management und dem Überwachungsorgan der Institute die erforderlichen Maßnahmen zu vereinbaren, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung der geschäftlichen Entwicklung führen sollen.
Die Ergebnisse aus dem Klassifizierungsverfahren sind eine wesentliche Grundlage für das systematische Präventionsmanagement der BVR-SE. In das Präventionsmanagement werden Institute dann aufgenommen, wenn ausgehend vom Klassifizierungsergebnis, weiteren Kennzahlen (zum Beispiel aus dem Meldewesen oder den Controlling-Daten der Institute) und qualitativen Informationen sowie den auf dieser Basis mit den Instituten geführten Gesprächen ein Hinwirken auf eine Änderung der Geschäftspolitik erforderlich ist.
Die der Prävention vorgeschaltete Phase des Monitorings von auffälligen Instituten leistet einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Identifikation möglicher Risikolagen von Instituten. In diesem Tätigkeitsfeld der BVR-SE waren auch im Berichtsjahr 2025 die Entwicklungen auf den Immobilienmärkten von besonderer Bedeutung. Dabei ging es weniger um die Rückgänge im Neugeschäft der „klassischen“ Baufinanzierung von Retail-Kunden – dem Kerngeschäft auf der Aktivseite vieler Genossenschaftsbanken –, sondern um den Bereich gewerbliche Finanzierungen, in dem eine Zunahme der Risiken vermehrt zu beobachten war.
Sanierungsmanagement
Die Tätigkeit des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems bei Sanierungen von Mitgliedsinstituten hat unverändert die Aufstellung eines Jahresabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung durch Gewährung von Sanierungsmaßnahmen zum vorrangigen Ziel. Auch aufsichtliche Maßnahmen gegen Mitgliedsinstitute sollen so vermieden werden. Durch die vertragliche Vereinbarung erforderlicher Maßnahmen soll die Wiedererlangung der Zukunftsfähigkeit der einzelnen Bank – unter Wahrung der Interessen aller Mitglieder der Solidargemeinschaft – sichergestellt werden. Rechtliche Basis allen Handelns des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems ist das Statut der BVR-SE beziehungsweise die Satzung der BVR-ISG.
Als betriebswirtschaftliche Grundlage für die Gewährung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen dient das „Handbuch für zukunftsfähiges Bankmanagement. Leitlinien für die Neuausrichtung und Restrukturierung von Genossenschaftsbanken“. Die in diesem Handbuch dokumentierten Grundsätze sollten für die betroffenen Institute eine Leitlinie zur Wiedererlangung wettbewerbsfähiger Strukturen bilden, unter anderem bei der Sanierung, und aufzeigen, wie die Wiederherstellung ihrer Grundrentabilität konzeptionell erreicht werden kann. Ziel ist es, diese Sanierungsphase spätestens nach fünf Jahren zu beenden. Daneben wendet sich das Handbuch explizit auch an Präventionsinstitute sowie grundsätzlich ebenfalls an alle Institute mit selbst identifiziertem Neuausrichtungsbedarf.
Im Jahresverlauf 2025 waren bei einer mittleren einstelligen Anzahl von Instituten Stützungsmaßnahmen durch die BVR-SE erforderlich, die auf institutsindividuelle Risikofaktoren beziehungsweise Schwächen zurückzuführen waren. Nennenswerte Rückführungen aus Besserungsschein und sonstigen Abführungsverpflichtungen sind nur in Einzelfällen zu verzeichnen gewesen.
Die BVR-ISG hatte bereits 2024 die gesetzliche Zielausstattung erreicht. Weitere Beitragszuflüsse wären nur bezogen auf das Wachstum der gedeckten Einlagen aufzubringen, soweit die erwirtschafteten Erträge des Fonds nicht für die zusätzlich erforderliche Abdeckung ausreichen. Dies war im Jahr 2025 nicht der Fall. Die Mittel werden konform der einschlägigen EU-Richtlinie verwahrt und sicher angelegt.
Insgesamt führte die Geschäftsentwicklung dazu, dass die Eigenkapitalausstattung des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems 2025 trotz der genannten Stützungsmaßnahmen nahezu auf Vorjahresniveau lag.
Ausblick für das duale genossenschaftliche Institutssicherungssystem
Auch im Geschäftsjahr 2026 wird die wirtschaftliche Entwicklung des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland beeinflusst. Zudem können sich auch die geopolitischen Spannungen infolge des Irankriegs negativ auf die konjunkturelle Entwicklung auswirken. Hieraus können auch Risiken und Belastungen für das duale genossenschaftliche Institutssicherungssystem in Form neuer Sanierungsfälle entstehen, die jedoch erneut geringer erwartet werden als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Rückgang der Fondsmittel innerhalb der BVR-SE soll durch die Beitragseinnahmen im Jahr 2026 sowie in den Folgejahren wieder aufgebaut werden und im Ziel deutlich über dem Mittelbestand des Jahres 2023 liegen. Dies führt auch dazu, dass das IPS die weiteren Sanierungsfälle aus unserer Sicht verarbeiten kann. Ein sich änderndes regulatorisches Umfeld für Institutssicherungssysteme kann ein strukturelles sowie hohes finanzielles Risiko für die Struktur des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems darstellen. Im Jahr 2026 stehen insbesondere die Überarbeitung des „Handbuchs für zukunftsfähiges Bankmanagement“ sowie die Weiterentwicklung des Klassifizierungsverfahrens der BVR-SE im Fokus. Darüber hinaus soll das Projekt „Geno Next Level“ abgeschlossen werden.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren zum Krisenmanagement (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI) auf EU-Ebene ohne strukturelle Konsequenzen für das duale genossenschaftliche Sicherungssystem verabschiedet wurde, wird der Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Wir erwarten erste Vorschläge der EU-Kommission ab Mitte des Jahres 2026, gefolgt von konkreten Gesetzesinitiativen im Jahr 2027.
Kapital
Aufsichtsrechtliches Kapital
Der Konsolidierte Jahresabschluss der genossenschaftlichen FinanzGruppe gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Eigenkapitalkennziffern, insbesondere über die konsolidierten aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten. Diese Kapitalquoten werden grundsätzlich nach den Vorgaben der CRR im Rahmen der EZR gemäß Artikel 49 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 CRR ermittelt. Die Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2025 und beinhalten grundsätzlich nicht die Gewinnthesaurierung auf Basis des Jahresabschlusses 2025. Die Thesaurierung erfolgt nach der institutsindividuellen Gremienzustimmung und wird 2026 zu einer weiteren Stärkung des Kapitals führen.
Die konsolidierten Eigenmittel werden zu 84,0 Prozent von den Genossenschaftsbanken gehalten. Eigenmittelzuwächse ergeben sich vor allem durch die von Genossenschaftsbanken und Verbundinstituten erzielten und überwiegend thesaurierten Gewinne. Kapitalmaßnahmen der Verbundinstitute werden weitestgehend verbundintern gezeichnet und innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe konsolidiert.
Aufgrund der Nullanrechnung verbundinterner Forderungen gemäß Artikel 113 Absatz 7 CRR erfolgen diesbezüglich grundsätzlich keine Konsolidierungsmaßnahmen. Die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen direkt und indirekt gehaltene Eigenmittelinstrumente innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe und betreffen demzufolge insbesondere Beteiligungen und nachrangige Forderungen der Genossenschaftsbanken an Verbundinstitute, insbesondere DZ BANK. Die Konsolidierung der Eigenmittelinstrumente erfolgt in den jeweiligen Kapitalkategorien sowie im Gesamtrisikobetrag. Die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Höhe der risikogewichteten Positionsbeträge sind von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Systematik der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen reduzieren sich die Eigenmittel: Die Gesamtkapitalquote der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist daher kleiner als die entsprechende Quote für die Gesamtheit der Genossenschaftsbanken.
Die regulatorischen Eigenmittel belaufen sich im Geschäftsjahr auf 148,8 Milliarden Euro und sind damit um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahrswert von 139,6 Milliarden Euro gestiegen. Die Erhöhung der Eigenmittel resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnthesaurierung auf Basis des Jahresabschlusses 2024 durch die Genossenschaftsbanken.
Zur Bestimmung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen nutzen die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe hauptsächlich den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA). Einige Institute wenden auch die auf internen Ratings basierenden Ansätze (IRBA) an. Dazu gehören Institute des DZ BANK Konzerns, die Münchener Hypothekenbank eG und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG. Die risikogewichteten Aktiva der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Erhöhung der risikogewichteten Aktiva um 4,8 Prozent auf 864,1 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2025 ist hauptsächlich auf die Auswirkungen der Einführung der CRR III auf das Kreditrisiko im KSA zurückzuführen. Die Reduzierung der Risikopositionswerte in den IRBA resultiert vor allem aus der Umgliederung von Beteiligungspositionen in den KSA im Zuge der CRR III Einführung.
Auf Einzelinstitutsebene analysiert die BVR-SE fortlaufend die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelquoten der Mitgliedsinstitute. Für die jederzeitige Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen – inklusive bankindividueller SREP-Zuschläge auf Basis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) – sind die Institute selbst verantwortlich.
Die Gesamtkapitalquoten der einzelnen Institute in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zum Meldestichtag 31. Dezember 2025 sind in Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Mindestkapital- und SREP-Anforderungen insgesamt solide.
Die genossenschaftliche FinanzGruppe verfügt zum 31. Dezember 2025 über ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 158,5 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: 150,6 Milliarden Euro). In den letzten Jahren konnte die Kapitalausstattung kontinuierlich aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung gestärkt werden. Diese Entwicklung belegt das tragfähige Geschäftsmodell der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer breiten Risiko- und Ertragsdiversifizierung.
Auch die für die genossenschaftliche FinanzGruppe zum 31. Dezember 2025 ermittelte konsolidierte Leverage Ratio gemäß CRR dokumentiert mit einem Wert von 8,7 Prozent (31. Dezember 2024: 8,4 Prozent) im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Mindest- und SREP-Anforderungen weiterhin die solide Kapitalausstattung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Erhöhung der Leverage Ratio ist durch den Kernkapitalaufbau von 8,1 Milliarden Euro geprägt. Die Berechnung für die genossenschaftliche FinanzGruppe erfolgt gemäß den Regelungen des Artikels 429 CRR. Hierfür wird das Kernkapital gemäß EZR nach Artikel 49 Absatz 3 CRR zugrunde gelegt. Die Risikopositionswerte werden durch Aggregation der Einzelmeldungen zur Leverage Ratio sämtlicher Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ermittelt und um wesentliche haftungsverbundinterne Positionen bereinigt. Die Gesamtrisikomessgröße für die Verschuldungsquote erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,5 Prozent auf 1.642,3 Milliarden Euro.
Aufteilung der risikogewichteten Aktiva
| 31.12.2025 in Mio. Euro | 31.12.2024 in Mio. Euro | Veränderung in Prozent | |
|---|---|---|---|
| Summe der Kreditrisiken | 781.030 | 751.744 | 3,9 |
| Davon: KSA | 696.708 | 612.450 | 13,8 |
| Davon: IRBA | 79.412 | 133.979 | −40,7 |
| Davon: Verbriefungspositionen | 4.710 | 5.163 | −8,8 |
| Davon: Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP1 | 200 | 152 | 31,9 |
| Marktrisiko | 11.979 | 12.081 | −0,8 |
| Operationelles Risiko | 65.993 | 57.047 | 15,7 |
| Summe der sonstigen Positionen (inklusive CVA2) | 5.065 | 3.541 | 43,0 |
| Gesamt | 864.067 | 824.413 | 4,8 |
1 Zentrale Gegenpartei (ZGP).
2 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (Credit Value Adjustment, CVA).
Verteilung der Gesamtkapitalquote in der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Anteil der Institute in Prozent
2024: | |
2025: |
Gesamtkapitalquote bis ... Prozent
Normative und ökonomische Risikotragfähigkeit
Durch ein aktives Kapitalmanagement soll die jederzeitige angemessene Kapitalausstattung eines Instituts gewährleistet werden. Die Basis hierfür bilden Risikotragfähigkeitsrechnungen, in denen das vorhandene Risikokapital den eingegangenen Kapitalrisiken gegenübergestellt wird. Die Risikotragfähigkeit muss aus zwei sich ergänzenden Perspektiven betrachtet werden, einer normativen und einer ökonomischen. Im Mittelpunkt der normativen Perspektive steht die ausreichende Ausstattung der Institute mit aufsichtsrechtlichem Kapital. Die ökonomische Perspektive fokussiert auf eine auskömmliche und effiziente Allokation des Risikodeckungspotenzials eines Instituts über dessen wesentliche Risikoarten.
Das Kapitalmanagement ist eine zentrale Steuerungsaufgabe für alle Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Gestaltung in den einzelnen Häusern orientiert sich – gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – an der Komplexität, dem Umfang der Geschäftsaktivitäten und der Bankgröße. Zentrale Risikoarten der Genossenschaftsbanken sind dabei regelmäßig Adressenausfallrisiko, Marktrisiko (unter anderem in der Ausprägung des Zinsänderungsrisikos), Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko.
Für das IPS werden die normative und die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit jährlich auf Grundlage der aggregierten Risikodaten der einzelnen Mitgliedsinstitute berechnet. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte die genossenschaftliche FinanzGruppe ihre konsolidierte Eigenkapitalbasis ausbauen. Die normative Risikotragfähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist gemäß der internen Berichterstattung mit einer Auslastung von 81,3 Prozent zum 31. Dezember 2025 (31. Dezember 2024: 83,1 Prozent) gegeben. Die Auslastung in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung für die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt zum 31. Dezember 2025 im Median bei 43,7 Prozent des ökonomischen Vermögens.
Die Genossenschaftsbanken wurden bei der Durchführung und Weiterentwicklung ihrer prozessualen und rechnerischen Methoden zur Risikotragfähigkeit von der parcIT GmbH, dem Kompetenzzentrum für Steuerungsverfahren in der genossenschaftlichen FinanzGruppe, unterstützt. Ein Schwerpunkt lag 2025 in der Optimierung der Risikotragfähigkeitsverfahren im Nachgang einer Sonderprüfung gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) sowie in der Entwicklung spezieller Leitfäden für kleine und sehr kleine Genossenschaftsbanken. Weitergehend wurden die zentralen Unterstützungsleistungen zur Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) in die Gesamtbanksteuerung aktualisiert.
Ratings der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Fitch bewertet das Rating der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit AA− und Standard & Poor’s mit A+, jeweils mit stabilem Ausblick. Die Ratingagenturen begründen die aktuellen Ratings mit dem nachhaltig erfolgreichen, auf das Privat- und Firmenkundengeschäft ausgerichteten Geschäftsmodell. Die Kapitalausstattung wird nach Höhe und Qualität weiterhin als überdurchschnittlich stark bewertet. Die Agenturen würdigen die Fähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe, Kapital aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung zu bilden. Die granulare Kreditstruktur und der große Anteil an Hypothekarkrediten aus dem Retailgeschäft prägen die insgesamt hohe Qualität des Kundenkreditgeschäfts. Die Refinanzierung ist auch unter den Bedingungen der jetzigen Zinslandschaft mittels Kundeneinlagen weiterhin stabil. Das duale genossenschaftliche Sicherungssystem wird von den Agenturen als Bindeglied und wesentlicher Bestandteil der Risikogovernance der genossenschaftlichen FinanzGruppe betrachtet.
Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie operationelles Risiko
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten durch den Ausfall oder die Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Emittenten, Kontrahenten oder Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Kreditrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 781,0 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: 751,7 Milliarden Euro). Mit einem Anteil von 90,4 Prozent (31. Dezember 2024: 91,2 Prozent) an den gesamten Risikoaktiva stellt das Kreditrisiko somit die bedeutendste Risikokategorie der genossenschaftlichen FinanzGruppe in der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit dar.
Im Kundengeschäft nutzen die Institute zur Bonitätsbeurteilung einzelner Kreditnehmer segmentspezifische Ratingverfahren. Die Messung der Risiken in der ökonomischen Perspektive erfolgt bei dem überwiegenden Teil der Institute in Form eines Value-at-Risk (VaR, im Regelfall Konfidenzniveau 99,9 Prozent, Haltedauer 250 Tage), der auf Basis eines Kreditportfoliomodells ermittelt wird. Die Verfahren werden einer jährlichen Validierung sowohl auf Parameter- als auch auf Gesamtmodellebene unterzogen.
Zur Beurteilung der Bonitäten bei Eigenanlagen wird neben segmentspezifischen Ratingverfahren teilweise auch auf Einschätzungen externer Ratingagenturen zurückgegriffen. Auch bei den Eigenanlagen erfolgt die Messung der ökonomischen Risiken in der Regel anhand eines VaR (im Regelfall Konfidenzniveau 99,9 Prozent, Haltedauer 250 Tage), der auf der Grundlage eines regelmäßig validierten Portfoliomodells berechnet wird. Ergänzend zu den Kreditportfoliomodellen kommen sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Eigenanlagen regelmäßig Szenario- und Stressbetrachtungen zum Einsatz.
Die Versorgung der regionalen Privat- und Firmenkunden mit Krediten ist ein zentraler Baustein der strategischen Ausrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Damit verbunden sind das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung des Eigenkapitals sowie eine risikobewusste Kreditpolitik. Bei der Kreditvergabe spielen für die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe die Kundenkenntnis und die Tragbarkeit der Verpflichtungen seitens der Kunden eine zentrale Rolle. Das Kundenkreditgeschäft der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist insgesamt durch eine überwiegend granulare Kreditstruktur und einen hohen Anteil an realbesicherten Krediten gekennzeichnet. Die Granularität und die weitgehende regionale Diversifizierung der Geschäftstätigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe in Deutschland begrenzen Risikokonzentrationen.
Im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete die genossenschaftliche FinanzGruppe ein leichtes Wachstum im Kreditgeschäft. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber 2024 um 2,9 Prozent (31. Dezember 2024: 2,6 Prozent). Treiber des Kreditwachstums blieben weiterhin die langfristigen Baufinanzierungen. Die Anpassung der Haushalte an das neue Zinsniveau sowie verbesserte Aussichten am Wohnimmobilienmarkt führten zu einer verstärkten Nachfrage nach Immobiliarkrediten. Die Preisentwicklung auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt im Jahr 2025 deutet auf eine Erholung hin. Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum 2025 um 2,6 Prozent. Zuvor waren die Preise rund zwei Jahre lang rückläufig (2024: −1,6 Prozent; 2023: −4,1 Prozent). Auch auf dem Gewerbeimmobilienmarkt haben sich die Preise stabilisiert und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent (2024: −5,4 Prozent; 2023: −10,2 Prozent).
Im Firmenkundengeschäft der Kreditgenossenschaften wurde das Wachstum überwiegend durch die Kreditvergabe an den Dienstleistungs- und Energiesektor getragen. Die Kreditgenossenschaften unterstützen regelmäßig Projekte im Wirtschaftsbereich Erneuerbare Energien und begleiten finanziell Unternehmensvorhaben sowohl zur Erhöhung der Energieeffizienz als auch zur Erzeugung regenerativer Energien. Das Kreditgeschäft des DZ BANK Konzerns war im Geschäftsjahr 2025 insbesondere auf Verbundunternehmen, Firmenkundengeschäft und Immobilien ausgerichtet.
Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 weiter gestiegen. Bei den Verbraucherinsolvenzen gab es laut Statistischem Bundesamt einen Anstieg um 8,4 Prozent auf 77.219. Die Zahl der Firmeninsolvenzen stieg um 10,3 Prozent. Besonders betroffen waren wie im Vorjahr die Branchen Verkehr und Lagerei, Bau- und Gastgewerbe.
Im Geschäftsjahr 2025 ergab sich ein Risikovorsorgeaufwand von −4,3 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: −4,5 Milliarden Euro), der insbesondere auf den erhöhten Zuführungsbedarf bei der Risikovorsorge aufgrund des eingetrübten konjunkturellen Umfelds sowie der Zunahme der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im Laufe des Geschäftsjahres zurückzuführen ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 ist die NPL-Quote (Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen) der genossenschaftlichen FinanzGruppe gemäß der internen Berichterstattung auf 2,2 Prozent (31. Dezember 2024: 1,9 Prozent) gestiegen. Diese Entwicklung der NPL-Quote ist auf die seit Jahren schwache wirtschaftliche Lage in Deutschland und die abnehmende Schuldendiensttragfähigkeit der heimischen Wirtschaft und Privatpersonen zurückzuführen. In der Zusammenfassung betreiben die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ihr Kreditgeschäft in geordneten Verhältnissen.
Im Mittelpunkt der methodischen Weiterentwicklung der Adressrisikoverfahren stand 2025 die Optimierung des barwertigen Kreditportfoliomodells inklusive der Verlustquotenschätzung. Bezüglich der segmentspezifischen Ratingverfahren wurden insbesondere die Verfahren für Immobilien- und Firmenkunden weiterentwickelt.
Marktrisiko
Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren auftreten können. Marktrisiken lassen sich im Allgemeinen in die Kategorien Zins, Aktien, Währung und Rohwaren untergliedern. Zum 31. Dezember 2025 betrugen die risikogewichteten Aktiva für Marktrisiken der genossenschaftlichen FinanzGruppe 12,0 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: 12,1 Milliarden Euro), was einem Anteil von 1,4 Prozent (31. Dezember 2024: 1,5 Prozent) der gesamten Risikoaktiva entspricht. Das Zinsänderungsrisiko stellt die bedeutendste Ausprägung des Marktrisikos dar, unmittelbar gefolgt vom Aktienrisiko. Sonstige Marktrisiken spielen aufgrund der Geschäftsstruktur der genossenschaftlichen FinanzGruppe eine nachgeordnete Rolle für das Risikoprofil des Verbundes.
Die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe messen und steuern ihre Marktrisiken in erster Linie anhand von VaR-Modellen. Darüber hinaus nutzen die Institute unterschiedliche Szenariobetrachtungen (Plan-, Adverse- und Stressszenarien), um unter anderem ihre Kapitalplanungen zu erstellen und Transparenz über die Auswirkungen von Marktentwicklungen zu erlangen.
Das Eingehen von Marktrisiken hat einen deutlichen Einfluss auf die Ertragslage der Institute, insbesondere das Eingehen von Zinsrisiken. Wie in den Vorjahren wird der größte Teil des Zinsergebnisses durch Konditionsbeiträge im Kundengeschäft erzielt.
Im Zuge der Normalisierung der Zinsstrukturkurve und der bereits beschriebenen Zinsanpassungen konnte die genossenschaftliche FinanzGruppe 2025 ihr Zinsergebnis um 0,8 Prozent verbessern. Die ökonomischen Zinsänderungsrisiken im Bankbuch werden im Rahmen des Meldewesens für alle Institute anhand von sechs aufsichtsrechtlichen Zinsszenarien ermittelt. Die Höhe des Risikos ist im Verlauf des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Das Szenario mit den größten betraglichen Auswirkungen ist dabei das Szenario eines starken parallelen Zinsanstiegs.
Mit dem barwertigen Marktrisikomodell steht den Genossenschaftsbanken ein geeignetes Verfahren zur ökonomischen Marktrisikosteuerung zur Verfügung, das 2024 von der parcIT GmbH weiterentwickelt wurde. Das weiterentwickelte Verfahren wurde 2025 einer Initialvalidierung unterzogen sowie die zugehörigen Verfahrensdokumente finalisiert. Barwertige Modelle zur Messung der Marktrisiken kommen ebenfalls in den Instituten des DZ BANK Konzerns sowie der Münchener Hypothekenbank eG zum Einsatz. Die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ermitteln ihre Marktrisiken mit einem Horizont von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko der genossenschaftlichen FinanzGruppe kann in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), das Refinanzierungskostenrisiko sowie das Marktliquiditätsrisiko unterschieden werden. Im Rahmen des Liquiditätsrisikos im engeren Sinne wird in der genossenschaftlichen FinanzGruppe insbesondere darauf abgestellt, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Gemäß dem genossenschaftlichen Subsidiaritätsprinzip nimmt jede einzelne Genossenschaftsbank ihre Liquiditäts- und Risikosteuerung selbst vor. Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) beziehungsweise der Net Stable Funding Ratio (NSFR) als aufsichtsrechtliche normative Kennziffern bildet einen Schwerpunkt der Liquiditätsbetrachtung der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Darüber hinaus werden Instrumente zur betriebswirtschaftlichen Steuerung eingesetzt, unter anderem zur Bestimmung des Liquiditätsablaufs und des Liquiditätspreisrisikos. Ergänzend werden Stresstests durchgeführt.
Die genossenschaftliche FinanzGruppe zeichnet sich seit Jahren durch eine als verlässlich und krisenresistent angesehene Liquiditätsstruktur aus. Die Loan-to-Deposit-Ratio der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt bei 99,3 Prozent (Vorjahr: 99,0 Prozent). Grundlage hierfür sind die stabile und eher kleinteilige Geschäftsstruktur der Genossenschaftsbanken, die sich diversifizierend und im Ergebnis risikomindernd auswirkt, sowie vor allem die traditionell geprägte Finanzierung der Institute über Kundeneinlagen. Kunden der genossenschaftlichen FinanzGruppe honorieren damit auch die Wirksamkeit der Institutssicherung, die die BVR-SE und die BVR-ISG insbesondere zum Zweck des Einlagenschutzes betreiben und mit der sie über den gesetzlich geforderten Einlagenschutz hinausgehen.
Der starke Einlagenbestand der Privat- und Firmenkunden prägt die Liquidität der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer sehr kleinteiligen Struktur. Die Anlage überschüssiger Liquidität erfolgt über das verbundinterne Marktsystem bei der DZ BANK. Als Zentralinstitut übernimmt diese auch den Ausgleich entstehender Liquiditätsspitzen, indem sie die überschüssige Liquidität der einzelnen Genossenschaftsbanken bündelt und Unterschiede in der Liquiditätsausstattung einzelner Genossenschaftsbanken ausgleicht. Über die Liquiditätslage der Institute erfolgt seitens der BVR-SE ein stetiger Informationsaustausch mit der DZ BANK. Die BVR-SE beobachtet zudem im Rahmen ihrer statutarischen Aufgaben die Entwicklung der Liquiditätslage der einzelnen Institute und die aggregierte Liquiditätslage des Verbundes.
Aufgrund der auskömmlichen Loan‑to-Deposit‑Ratio sowie der überschüssigen Liquidität, die die Genossenschaftsbanken bei der DZ BANK als Zentralinstitut halten, ist das Refinanzierungskostenrisiko für die genossenschaftliche FinanzGruppe strukturell begrenzt, gewinnt jedoch in Zeiten volatiler Kurzfristzinsen und aggressiver neuer Markteintritte an Bedeutung.
Die Liquiditätslage der Institute war auch 2025 stabil. Die konsolidierte LCR der genossenschaftlichen FinanzGruppe weist zum Stichtag 31. Dezember 2025 einen Wert von 170,1 Prozent auf und liegt damit auf höherem Niveau als der Vorjahreswert von 165,0 Prozent.
(Der Vorjahreswert wurde angepasst.)
Darüber hinaus erfolgte auch eine Beobachtung der NSFR-Kennziffern als Messzahlen für die längerfristige Zahlungsfähigkeit der Institute. Der Median aller Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe wies dabei eine recht geringe Schwankungsbreite auf. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lag er mit 120,2 Prozent auf einem längerfristig beobachtbaren weitgehend konstanten Niveau (31. Dezember 2024: 121,1 Prozent). Die Liquiditätsstrukturen der genossenschaftlichen FinanzGruppe haben sich auch in einem herausfordernden Jahr mit dynamischem Marktumfeld widerstandsfähig gezeigt.
Das Marktliquiditätsrisiko ist aus Verbundperspektive von geringerer Bedeutung, da ein wesentlicher Teil der Eigenanlagen aus hochliquiden Aktiva und Zentralbankreserven besteht.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bezeichnet in Anlehnung an die bankaufsichtsrechtliche Definition das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Zum 31. Dezember 2025 betrugen die Risikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe aus operationellen Risiken 66,0 Milliarden Euro (31. Dezember 2024: 57,0 Milliarden Euro), der Anteil an den gesamten Risikoaktiva lag bei 7,6 Prozent (31. Dezember 2024: 6,9 Prozent). Der Anstieg resultiert aus der methodischen Umstellung im Jahr 2025 auf die CRR III. Darüber hinaus entwickelt sich das operationelle Risiko stabil.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Genossenschaftsbanken dient unter anderem der Reduktion von operationellen Risiken. Es besteht aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem, das sich in prozessintegrierte und prozessübergreifende Überwachungsmaßnahmen aufgliedert. Zu den unterschiedlichen Maßnahmen zählen unter anderem Arbeitsanweisungen, Umsetzung des Funktionstrennungsprinzips, die Verwendung von einheitlichen und rechtlich geprüften Vertragsvordrucken sowie der Einsatz von IT-Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten. Für den Ausfall technischer Einrichtungen besteht eine Notfallplanung.
Interne Kontrollverfahren sollen gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert, analysiert und beurteilt werden. Anhand von Leitfäden können die Institute ein systematisches Risk Assessment gemäß Marktstandards durchführen. Schadensfälle werden in einer Datenbank im jeweiligen Institut erfasst. Auf Basis der Ergebnisse der Schadensfallanalysen werden gegebenenfalls interne Abläufe angepasst beziehungsweise präventive Schutzmaßnahmen implementiert.
Die Messung operationeller Risiken erfolgt vor dem Hintergrund des jeweiligen Geschäftsmodells des Instituts. In den meisten Instituten erfolgt die Quantifizierung in Form von Pauschalbeträgen, teilweise nutzen Institute auch VaR-Ansätze.
Chancen und Chancenmanagement
Die Mitgliedschaft der Kunden ist ein typisches Merkmal des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken, das sich gut für die Vermittlung genossenschaftlicher Werte eignet. Sie bietet den Genossenschaftsbanken und den Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe die Chance, sich von Wettbewerbern anderer Bankengruppen zu differenzieren. Die genossenschaftliche Idee hat aus unserer Sicht auch durch die geopolitischen Spannungen mit der daraufhin zum Teil folgenden Regionalisierung einen positiven Schub erfahren, was neue Chancen bei der Positionierung im Wettbewerb bietet. Die regionale Verankerung und ein breites Filialnetz tragen zudem zur Nähe der Genossenschaftsbanken zu ihren Kunden bei. Gleichzeitig werden Produkte und Dienstleistungen digitalisiert und stehen Mitgliedern und Kunden auf allen gewünschten Zugangswegen von der Filiale vor Ort, online und hybrid zur Verfügung.
Zur Bündelung strategischer Initiativen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe wurde unter Federführung des BVR in enger Zusammenarbeit mit den Instituten sowie Verbundpartnern das Bundesweite Strategieportfolio (BSP) entwickelt und wird fortlaufend aktualisiert. Ziel des BSP ist es, Transparenz über wesentliche strategische Initiativen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu schaffen und daraus konkrete Lösungen für die Genossenschaftsbanken zu entwickeln. Das BSP ermöglicht somit eine strukturierte Diskussion über strategische Schwerpunkte und ihre Priorisierung im Verbund.
Wesentliche Initiativen des BSP sind auf das strategische Ziel ausgerichtet, die Kunden- und Marktrelevanz zu stärken. Neben der Stärkung der Mitgliedschaft als Differenzierungsmerkmal richtet sich der Fokus auf die Gewinnung junger Kunden und den weiteren Ausbau des digitalen Angebotes. Gleichzeitig werden langjährige Mitglieder und Kunden mit einem umfassenden Angebot, ergänzt um ein Generationenmanagement, beraten. Insbesondere im Wertpapiergeschäft mit Depotlösungen herrscht ein intensiver Wettbewerb, in dem sich die Genossenschaftsbanken von einer starken Position ausgehend weitere Marktchancen mit zeitgemäßen digitalen Angeboten in Kombination mit persönlicher Beratung erarbeiten.
Mit der Einführung von Wero bei Privatkunden und Händlern beteiligen sich die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe an der Etablierung eines europäischen Zahlverfahrens, das die Unabhängigkeit von internationalen Zahlungssystemen unterstützt.
Der Ausbau des Geschäftsfelds Firmenkunden in den Genossenschaftsbanken ist ein wesentlicher Treiber des Wachstums im Kundengeschäft. Die Initiative „Effizienzen und Potenziale im Firmenkundengeschäft“ bündelt Vertriebskonzepte und verknüpft sie mit neuen technischen Lösungen für ein verbessertes Kundenerlebnis und ermöglicht Genossenschaftsbanken eine effizientere und profitablere Marktbearbeitung. Die genossenschaftliche FinanzGruppe hat für ihre Marktbearbeitung zudem Strukturen geschaffen, durch die gezielte Nutzung von Daten ihre Privat- und Firmenkunden noch passgenauer zu beraten und auf allen Kanälen effizient anzusprechen.
Für die Sicherstellung der nachhaltigen Rentabilität und Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe steht neben Themen der Banksteuerung die Entwicklung von effizienten, automatisierten und fallabschließenden Prozessen und Lösungen im Vordergrund. Die Ambition ist, Prozesse im neuen Betriebsmodell zu entwickeln, die dazu geeignet sind, eine nachhaltige Wirkung in den Genossenschaftsbanken zu erreichen.
Die durchgängige Verankerung des Themas Nachhaltigkeit ist mit Transparenz nach innen und außen verbunden. Dies zeigt sich unter anderem an Produkten und Dienstleistungen, die an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet sind, um Mitglieder und Kunden auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen sowie nachhaltige Lebensgrundlagen in den Regionen zu fördern. Chancen bieten sich hier bei der Begleitung der Transformation hin zur dezentralen Energieerzeugung und beim Ausbau der regionalen Netz-Infrastruktur. Die genossenschaftliche FinanzGruppe kann hier verlässlicher Partner bei der regionalen Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden. Diese umfasst bezahlbare und saubere Energie, nachhaltige Städte und Gemeinden sowie Maßnahmen zum Klimaschutz.
Im Mittelpunkt des strategischen Ziels der Veränderungsfähigkeit steht das Strategische Personalmanagement der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Es eröffnet den Banken die Chance, durch die gezielte Strukturierung zentraler Handlungsfelder – insbesondere der Arbeitgeberattraktivität und der systematischen Weiterentwicklung des Erfolgsfaktors Mitarbeitende – ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Ziel ist es, die demografischen Veränderungen aktiv zu gestalten und zugleich die Gewinnung von Fachkräften in den Instituten der genossenschaftlichen FinanzGruppe langfristig zu sichern.