Nachhaltigkeit

Eine der meistgebrauchten Definitionen des Nachhaltigkeitsbegriffs ist die Definition der Vereinten Nationen. Diese stammt bereits aus dem Jahr 1987 und ist nach wie vor überzeugend. Sinngemäß lautet sie: Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die gewährleistet, dass künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht schlechter befriedigen können als gegenwärtig lebende (Report of the World Commission on Environment and Development, „Our Common Future“). Die so beschriebene Generationengerechtigkeit setzt voraus, dass heutiges Wirtschaften auch sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten Rechnung trägt. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich daher ambitionierte Ziele für mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität gesetzt. Diese erfordern auf allen Ebenen ein schnelles, konsequentes und aufeinander abgestimmtes Handeln aller Akteure. Insbesondere die Finanzdienstleistungsbranche nimmt hier als Intermediär eine wichtige Rolle ein.