Zusammengefasster Chancen- und Risikobericht

Grundlagen

Die folgende Beschreibung zum Risikomanagement orientiert sich an der Struktur und Funktionsweise des institutsbezogenen Sicherungssystems der genossenschaftlichen FinanzGruppe als primärer Ebene und bezieht als sekundäres Element das Risikomanagement der einzelnen Institute mit ein. Das Risikomanagement auf Ebene des Sicherungssystems konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf die Prävention von Schieflagen einzelner Institute.

Die Risikoberichterstattung umfasst alle Gesellschaften des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises des Konsolidierten Jahresabschlusses. Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis des Konsolidierten Jahresabschlusses ist somit umfassender als der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis und ist nicht auf die Mitglieder des Sicherungssystems begrenzt.

Risikomanagement in einer dezentralen Organisation

Die Stabilität der gesamten genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder werden durch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet. Beide gemeinsam, jede in ihrem Funktions- und Aufgabenbereich, bilden das Rückgrat des Risikomanagements der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Institutsbezogenes Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe

Die Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE)

Die BVR-SE ist das älteste und vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland und weltweit. Dieses System hat seit seinem Bestehen stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Die BVR-SE unterliegt der Aufsicht und Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Nach dem Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) am 3. Juli 2015 und der dadurch erforderlich gewordenen Etablierung eines gesetzlich anerkannten Einlagensicherungssystems wird die BVR-SE als zusätzliches freiwilliges institutssicherndes System gemäß §2 Absatz 2, 61 EinSiG fortgeführt.

Zentrale Aufgaben der BVR-SE sind die Gewährleistung der Stabilität durch die Abwendung drohender oder die Behebung bestehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten sowie die Verhütung von Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftliche FinanzGruppe. Zur Bewältigung von in diesem Zusammenhang notwendigen Stützungsmaßnahmen steht der BVR-SE der Garantiefonds zur Verfügung, der durch die Beiträge der Mitgliedsbanken gespeist wird. Darüber hinaus stehen die Institute bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln (Garantieverpflichtungen) füreinander ein.

Gemäß den Darstellungen in ihrem Geschäftsbericht war die BVR-SE im Berichtsjahr 2021 in der Lage, ihre satzungsmäßigen Aufgaben, insbesondere den Institutsschutz, zu erfüllen. Am 31. Dezember 2021 gehörten der BVR-SE insgesamt 781 (Vorjahr: 824) Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Der Rückgang ist ausschließlich auf Verschmelzungen innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe zurückzuführen.

Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)

Die BVR-ISG ist ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem und betreibt seit dem 1. Juli 2015 ein aufsichtsrechtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) 575/2013 für CRR-Kreditinstitute. Durch den Betrieb des institutsbezogenen Sicherungssystems erfüllt die BVR-ISG somit die ihr satzungsgemäß obliegende Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ihren Mitgliedern abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).

Zu diesem Zweck ergreift die BVR-ISG gegebenenfalls Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen. Sofern die BaFin gemäß §10 EinSiG den Entschädigungsfall eines dem BVR-ISG-Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituts feststellt, entschädigt die BVR-ISG dessen Kunden nach Maßgabe der §§5 bis 16 EinSiG. Insofern erfüllt die BVR-ISG den gesetzlichen Einlagenschutz für die Kunden.

Zusammen mit der BVR-SE bildet die BVR-ISG das duale Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Dem BVR-ISG-Sicherungssystem gehören diejenigen CRR-Kreditinstitute an, die auch dem BVR angehören und der BVR-SE angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2021 waren dies 779 (Vorjahr: 822) CRR-Kreditinstitute und damit alle in Deutschland von der BaFin zugelassenen Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Die BVR-ISG unterliegt gemäß §50 Absatz 1 EinSiG der Aufsicht der BaFin sowie der Überwachung durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich der Aufgaben bei der Einlegerentschädigung nach den §§5 bis 16 EinSiG und hinsichtlich der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§17 bis 19 EinSiG.

Die Organisation und die Entscheidungsstrukturen der BVR-ISG entsprechen, soweit im Rahmen des EinSiG möglich, der Organisation und den Entscheidungsstrukturen der BVR-SE. Zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs greift die BVR-ISG auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags auf das Personal des BVR zurück, das die entsprechenden Tätigkeiten auch für die BVR-SE wahrnimmt. Hierin enthalten ist unter anderem das Risikomonitoring und die Risikobewertung aller der BVR-ISG angehörenden CRR-Kreditinstitute.

Schwerpunkt der Aktivitäten der BVR-ISG im Berichtsjahr 2021 war die Erfüllung der satzungsgemäßen, gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben. Die risikoorientierte Beitragserhebung, die den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entspricht, und die Mittelverwaltung standen dabei ebenso im Mittelpunkt wie umfangreiche operative Stresstests sowie die Einführung des IPS-Sanierungsplans gemäß Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan). Im Verlaufe des gesamten Geschäftsjahres hat die BVR-ISG keine Maßnahmen für Einleger oder Banken ergreifen sowie auch keine Ausgleichszahlungen gemäß §145 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) leisten müssen und blickt insofern auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2021 zurück.

Risikoidentifikation und -analyse

Grundstrukturen

Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist eine dezentrale Organisation von rechtlich selbstständigen Instituten, die über das duale Sicherungssystem haftungsmäßig miteinander verbunden sind. Dieses dezentrale Element ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Bankengruppen mit einer hierarchisch an der Spitze stehenden Obergesellschaft. Somit liegen die unternehmerischen Entscheidungskompetenzen in der Verantwortung jedes einzelnen Instituts und seiner unabhängigen Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien. Aus dieser dezentralen Struktur leitet sich auch der Schwerpunkt des Risikomanagements des dualen Sicherungssystems ab. Der Schwerpunkt liegt insofern primär nicht auf der isolierten Analyse von einzelnen Risikoarten und ihren Umfang, sondern sehr wesentlich auf der gesamthaften Analyse der wirtschaftlichen Risikoträger, also der einzelnen Institute. Dieses methodische Grundverständnis stellt sicher, dass bei Feststellung einer geordneten Vermögens- und Risikolage und angemessener Ertragsverhältnisse eines jeden einzelnen Instituts somit auch das Gesamtsystem – also die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe – als Einheit wirtschaftlich geordnet ist.

Das duale Sicherungssystem verfügt über angemessene Systeme zur Risikoidentifikation und -einstufung sowie zur Risikoüberwachung all ihrer Mitglieder und des institutsbezogenen Sicherungssystems insgesamt. Basis der Risikoeinstufung bildet das seit 2003 eingesetzte Klassifizierungssystem der BVR-SE. Es handelt sich dabei um ein jahresabschlussbasiertes Ratingverfahren mit dem Ziel, einen vollständigen und transparenten Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage aller Mitglieder zu erlangen. Die Einstufung der Bank nach dem Klassifizierungsverfahren bildet zum einen die Grundlage für die Erhebung risikoadjustierter Garantiefondsbeiträge der BVR-SE und ist zum anderen Ausgangspunkt für das Präventionsmanagement.

Die aus der Klassifizierung gewonnenen Erkenntnisse werden durch weitere Analysen und Daten ergänzt, insbesondere aus der Auswertung der Daten des sogenannten jährlichen Betriebsvergleichs. Dabei handelt es sich um einen Datenpool, den der BVR selbst bei seinen Mitgliedsinstituten erhebt und der im Wesentlichen auf Informationen des Rechnungs- und Meldewesens der Institute basiert. Die Daten des jährlichen Betriebsvergleichs bilden die Grundlage für Analysen zur Feststellung und Untersuchung besonderer Auffälligkeiten anhand von Risikokennzahlen. Darüber hinaus entwickelt die BVR-SE themen- und risikobezogene Sonderanalysen (zum Beispiel Untersuchungen über die Auswirkungen der Niedrigzinsphase, der Risiken aus Wertpapieranlagen infolge des Kriegs in der Ukraine sowie die Effekte der anstehenden Zinswende).

Nach Maßgabe ihrer risikoorientierten Vorgehensweise führt die BVR-SE Einzelbankanalysen durch, die sich auf Institute erstrecken, die für das Sicherungssystem insgesamt von wirtschaftlich wesentlicher Bedeutung sind. Die BVR-SE setzt dabei unter anderem das Konzept der Analyse großer Banken um. Damit trägt sie den Risiken aus der Größenklassenstruktur der angeschlossenen Institute Rechnung.

Für die Risikotragfähigkeit der BVR-SE werden auf Basis verschiedener Stressszenarien mögliche Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt und durch Monte-Carlo-Simulationen das mögliche Sanierungsvolumen berechnet. Hierfür werden szenariobezogene Klassifizierungen unter verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Zinsentwicklung, Verschlechterung der Bonität im Kundenkreditgeschäft) vorgenommen.

Klassifizierungsverfahren und Beiträge zur BVR-SE

Mit dem Klassifizierungssystem werden die Banken anhand von acht Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage einer der neun Bonitätsklassen A++ bis D zugeordnet. Dabei stützt sich das Klassifizierungssystem auf quantitative Kennzahlen, für die im Wesentlichen geprüfte Jahresabschlussdaten der Banken und Daten aus ihren Prüfungsberichten herangezogen werden. Mit diesen Daten wird die BVR-SE durch die – für die jeweiligen Banken zuständigen – regionalen Prüfungsverbände IT-technisch versorgt.

In das Klassifizierungsverfahren werden grundsätzlich alle der BVR-SE angeschlossenen Institute einbezogen. Hiervon ausgenommen sind nur wenige Institute, insbesondere die, die wie die DZ BANK AG mit ihren Tochterinstituten und die Münchener Hypothekenbank eG von einer externen Ratinggesellschaft eigenständig geratet werden.

Grundlage des Klassifizierungsverfahrens 2021 war die Analyse der Jahresabschlussdaten 2020, die im Ergebnis zeigt, dass die Klassifizierungsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr schwächer sind. Haupttreiber für den Rückgang waren die wieder auf Normalniveau gesunkenen Wertpapierergebnisse nach einem starken Anstieg im Vorjahr. Das beeinflusste insbesondere die Kennzahlen zur Ertragslage, die den erwirtschafteten Jahresüberschuss beinhalten. Die Erträge im Kerngeschäft bewegten sich absolut betrachtet seitwärts und konnten mit dem Wachstum des Geschäftsvolumens nicht mithalten. Der Zinsüberschuss war hier absolut gesehen nahezu unverändert, während das Provisionsergebnis erneut zulegen konnte. Die Cost-Income-Ratio stieg aufgrund eines leichten Anstiegs der Verwaltungsaufwendungen geringfügig. Das Betriebsergebnis war hingegen nahezu stabil. Im Kreditgeschäft verzeichnet die Risikovorsorge einen Anstieg auf ein im historischen Vergleich immer noch niedriges Niveau. Hier wirkten sich sukzessive die neuen Vorgaben zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) gemäß IDW RS BFA 7 bereits in Teilen aus, deren Anwendung ab dem Jahr 2022 verpflichtend ist. Die Kennzahlen in der Vermögenslage waren leicht rückläufig, da die Summe der Vermögenspositionen ein schwächeres Wachstum zeigte als die Summe der Geschäftsvolumina. In der Risikolage verbesserten sich die Kennzahlen durch Rückgänge der Blankoanteile in den schwächeren Krediten leicht. In Summe führten die zuvor genannten Effekte zu Rückgängen in der Punktzuordnung und dementsprechend zu einer schwächeren Gesamtverteilung der Klassifizierungsergebnisse.

Beitragsklassifizierung der BVR-ISG

Die Berechnung der Beiträge der der BVR-ISG angehörenden CRR-Kreditinstitute erfolgt risikoorientiert auf Basis der Beitragsordnung der BVR-ISG. Der risikogewichtete Beitrag bemisst sich unter Einbeziehung der jährlichen Klassifizierungsergebnisse auf Grundlage eines geordneten Verfahrens. Die Grundzüge der Konzeption sowie Details der Berechnungsmethodik ergeben sich aus den EBA-Leitlinien EBA/2015/10, nach denen Einlagensicherungssysteme und institutsbezogene Sicherungseinrichtungen risikobezogene Beiträge erheben müssen.

Risikosteuerung und -überwachung

Präventionsmanagement

Ziel des Präventionsmanagements ist es, wirtschaftliche Fehlentwicklungen bei den Genossenschaftsbanken frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken, um somit zur präventiven Abwendung von Stützungsmaßnahmen beizutragen. Dafür werden von allen Banken die vorhandenen Daten und weitere Informationen analysiert, um dann mit den als auffällig identifizierten Banken auf der Basis ergänzender Gespräche mit dem Management der Banken die erforderlichen Maßnahmen zu vereinbaren, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung der geschäftlichen Entwicklung dieser Banken führen sollen.

Die Ergebnisse aus dem Klassifizierungsverfahren bilden eine wesentliche Basis für das systematische Präventionsmanagement der BVR-SE. In das Präventionsmanagement werden alle Banken spätestens dann aufgenommen, wenn auf Basis ihres Jahresabschlusses ein Klassifizierungsergebnis von B– oder schlechter ausgewiesen wird. In den vergangenen Jahren werden, vertiefend zum Klassifizierungsergebnis, weitere Kennzahlen (zum Beispiel aus dem Meldewesen der Banken oder den von der Aufsicht inzwischen auch bei den nationalen, nicht signifikanten Instituten in regelmäßigem Abstand durchgeführten Stresstests) hinzugezogen, um bei den Instituten Auffälligkeiten in der Früherkennung zu identifizieren. Hierzu zählen im Berichtsjahr 2021 insbesondere die auch der BVR-SE im vollen Umfang vorliegenden Informationen der Mehrjahresplanung aus dem Meldewesen der Banken sowie erstmalig auch die Kennzahlen der Banken gemäß den Meldepflichten des IPS-Sanierungsplans auf Basis der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV).

Die der Prävention vorgeschaltete Phase des Monitorings von auffälligen Instituten leistet einen stetig wichtiger werdenden Beitrag zur frühzeitigen Analyse von Instituten. Hierbei wurden im Berichtsjahr 2021 erneut auch solche Institute kontaktiert, bei denen keine Indizien für Risiken vorlagen, die aber aufgrund der Bilanzsumme ein potenziell größeres Risiko darstellen können. Somit verstärkt sich die nachhaltige Tendenz zur Verschiebung der Arbeitsschwerpunkte der BVR-SE weg von der Sanierung hin zum – um das Monitoring erweiterten – systematisch ganzheitlichen Präventionsmanagement.

Sanierungsmanagement

Die Tätigkeit der BVR-SE bei Sanierungen von Mitgliedsinstituten hat unverändert die Aufstellung eines testierfähigen Jahresabschlusses durch Gewährung von Sanierungsmaßnahmen zum Ziel. Im Anschluss wird über die vertragliche Vereinbarung erforderlicher Maßnahmen die Wiedererlangung der Zukunftsfähigkeit der einzelnen Bank – unter Wahrung der Interessen aller Mitglieder der Solidargemeinschaft – sichergestellt.

Grundlage für die Gewährung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist das „Handbuch für zukunftsfähiges Bankmanagement. Leitlinien für die Neuausrichtung und Restrukturierung von Genossenschaftsbanken“. Die in diesem Handbuch dokumentierten Grundsätze bilden für die betroffenen Banken eine Leitlinie für die Wiedererlangung wettbewerbsfähiger Strukturen unter anderem bei der Sanierung und zeigen auf, wie die Wiederherstellung ihrer Grundrentabilität konzeptionell erreicht werden kann. Ziel ist es, diese Sanierungsphase spätestens nach fünf Jahren zu beenden. Daneben wendet sich das Handbuch der BVR-SE explizit auch an Präventionsbanken sowie grundsätzlich ebenfalls an alle Institute mit selbst identifiziertem Neuausrichtungsbedarf. Zudem fokussiert ein separater Teil des Handbuchs auch en détail auf die prozessualen Schritte bei einer Sanierung in Abstimmung mit der Sanierungsbank und dem jeweils gesetzlich zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband; dieser Teil des Handbuchs ist adressatenspezifisch aufgebaut und wird passgenau beim jeweiligen Fall verwendet.

Bezüglich Sanierungen durch die BVR-SE hat sich auch im Berichtsjahr 2021 keine Trendwende ergeben, insbesondere sind keine Belastungen wegen COVID-19-bedingter Effekte aufgetreten. Nur sehr geringe Belastungen entfielen auf stetig weiter abgebaute Altfälle, bei denen bereits abgeschirmte Risiken eingetreten sind oder für die Risikovorsorge im Jahresabschluss der BVR-SE gebildet wurde. Die abzuschirmenden Sanierungsvolumina aus derartigen Altfällen lagen in Summe signifikant unter der erwarteten Höhe; nennenswerte Rückführungen aus Besserungsschein- und sonstigen Freistellungsverpflichtungen sind nur noch in Einzelfällen zu verzeichnen gewesen.

Insgesamt führte die Geschäftsentwicklung erneut dazu, dass die Substanz des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems im Jahr 2021 weiter gestärkt und der Bestand an gesetzlichen Garantiefondsmitteln planmäßig weiter erhöht werden konnte.

Ausblick für die Sicherungseinrichtung des BVR
und die BVR Institutssicherung GmbH

Im Geschäftsjahr 2022 wird die wirtschaftliche Entwicklung des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems insbesondere vom weiteren Verlauf des Kriegs in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf die deutsche beziehungsweise europäische Volkswirtschaft sowie die marktseitige Zinswende beeinflusst werden. Hieraus können auch Risiken und Belastungen, zum Beispiel durch neue Sanierungsfälle, entstehen, die sich jedoch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konsolidierten Jahresabschlusses und des Lageberichts noch nicht materialisiert beziehungsweise konkretisiert haben.

Darüber hinaus wird für die BVR-ISG auch im Jahr 2022 ein Schwerpunkt die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen sein. Erstmalig wird der IPS-Sanierungsplan in einem ganzjährigen Regelbetrieb betreut. Die Anforderungen der MaSanV, die im von der BVR-ISG konkretisierten IPS-Sanierungsplan ihren Niederschlag finden, sind institutsindividuell einzuhalten und die BVR-ISG pflegt und entwickelt die zentralen Dokumente und Hilfestellungen weiter. Zudem stehen weiterhin Aktivitäten der EBA zur turnusmäßigen, im Jahr 2019 gestarteten Überprüfung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (zum Beispiel Beitragsbemessung) an, die die BVR-ISG in diversen Arbeitsgruppen der EBA-Taskforce unterstützend begleitet.

Kapitalmanagement

Aufsichtsrechtliches Kapitalmanagement

Der Konsolidierte Jahresabschluss der genossenschaftlichen FinanzGruppe gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Eigenkapitalkennziffern, insbesondere die konsolidierten aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten. Diese Kapitalquoten werden grundsätzlich nach den Vorgaben der CRR im Rahmen der Erweiterten Zusammenfassungsrechnung (EZR) gemäß Artikel 49 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 CRR ermittelt. Die Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2021 und beinhalten grundsätzlich nicht die Gewinnthesaurierung des Jahresabschlusses 2021. Die Thesaurierung erfolgt nach der institutsindividuellen Gremienzustimmung und wird 2022 zu einer weiteren Stärkung der Kapitalbasis führen.

Die Kernkapitalquote liegt weitestgehend stabil bei 15,2 Prozent (per 31. Dezember 2020: 15,3 Prozent). Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote der genossenschaftlichen FinanzGruppe verminderte sich erwartungsgemäß aufgrund von Phase-out-Regelungen per 31. Dezember 2021 auf 15,8 Prozent (per 31. Dezember 2020: 16,3 Prozent). Insgesamt haben sich die regulatorischen Eigenmittel um 4,3 Milliarden Euro auf 119,7 Milliarden Euro erhöht. Die Erhöhung der Eigenmittel basiert im Wesentlichen auf der Gewinnthesaurierung durch die Genossenschaftsbanken aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2020, die sich in den Quoten per 31. Dezember 2021 widerspiegelt. Das Kapital der genossenschaftlichen FinanzGruppe wird im Wesentlichen durch die Genossenschaftsbanken gehalten.

Der Gesamtrisikobetrag per 31. Dezember 2021 beträgt 757,7 Milliarden Euro (per 31. Dezember 2020: 706,8 Milliarden Euro). Der Anstieg um 7,2 Prozent ist durch das Wachstum des Kundenkreditgeschäfts sowohl im Privat- als auch im Firmenkundensegment geprägt.

Auf Einzelinstitutsebene analysiert die BVR-SE fortlaufend die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelquoten der Mitgliedsbanken. Für die jederzeitige Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen – inklusive bankindividueller SREP-Zuschläge – sind die Institute selbst verantwortlich. Die Kapitalausstattung der einzelnen Institute in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zum Meldestichtag 31. Dezember 2021 zeigt sich im Vergleich zum 31. Dezember 2020 weiterhin solide, wie die Grafik auf Seite 54 f. verdeutlicht.

Mit einem bilanziellen Eigenkapital in Höhe von 129,5 Milliarden Euro (per 31. Dezember 2020: 121,7 Milliarden Euro) verfügt die genossenschaftliche FinanzGruppe über eine solide Kapitalausstattung. In den letzten Jahren konnte die Kapitalausstattung kontinuierlich aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung gestärkt werden. Diese Entwicklung belegt das tragfähige Geschäftsmodell der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer breiten Risiko- und Ertragsdiversifizierung.

Auch die für die genossenschaftliche FinanzGruppe per 31. Dezember 2021 ermittelte konsolidierte Leverage Ratio gemäß CRR dokumentiert mit einem Wert von 8,0 Prozent (per 31. Dezember 2020: 8,0 Prozent) die solide Kapitalausstattung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Berechnung für die genossenschaftliche FinanzGruppe erfolgt gemäß den Regelungen des Artikels 429 CRR. Hierfür wird das Kernkapital gemäß EZR nach Artikel 49 Absatz 3 CRR zugrunde gelegt. Die Risikopositionswerte werden durch Aggregation der Einzelmeldungen zur Leverage Ratio sämtlicher Mitgliedsinstitute ermittelt und um wesentliche haftungsverbundinterne Positionen bereinigt. Die Gesamtrisikomessgröße für die Verschuldungsquote erhöhte sich im Vorjahres-vergleich um 5,8 Prozent auf 1.430,3 Milliarden Euro.

Ökonomisches Kapitalmanagement

Das Risikokapitalmanagement ist eine zentrale Aufgabenstellung der einzelnen Institute vor Ort. Seine Ausgestaltung hat sich – gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – an der Komplexität, dem Umfang der Geschäftsaktivitäten und der Bankgröße zu orientieren. Die nationale Bankenaufsicht hat den bisherigen Ansatz über die aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte grundlegend überarbeitet und im Zuge der Harmonisierung an die Konzeption der Significant Institutions (SIs) angepasst. Das neue Risikotragfähigkeitskonzept umfasst dabei eine normative (Kapitalplanung über drei Jahre) und eine ökonomische Perspektive, die eine vollständige Risikoabbildung aller wesentlichen Risiken aus einer wertorientierten Perspektive als Basis hat, wobei unwesentliche Risiken, die in Summe als wesentliches Risiko eingestuft werden können, auch in der Risikotragfähigkeit Beachtung finden müssen.

Neben diesen betriebswirtschaftlichen Überlegungen hat die Bankenaufsicht in einem eigenen Verfahren (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) die Risikomessung der Säule 1 ergänzt und ein System bankindividueller Zuschläge einerseits für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch und andererseits für die sogenannten sonstigen wesentlichen Risiken sowie einen Zuschlag für den Stressfall berechnet, der die Erwartung der Bankenaufsicht beinhaltet, diesen Risikobetrag mittelfristig mit hartem Kernkapital zu unterlegen. Auch im Geschäftsjahr 2021 wurden die Zuschläge je Genossenschaftsbank erfüllt.

Seit der Meldung gemäß Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationsverordnung (FinaRisikoV) zum Stichtag 31. Dezember 2020 müssen alle Institute ihre Kapitalplanung in einem Planszenario und einem adversen Szenario an die Bankenaufsicht melden. Für Institute, die ihre Risikotragfähigkeit bereits nach den neuen Verfahren melden, stellt die Meldung der Kapitalplanung die normative Perspektive dar. Die sich aus den Szenarien ergebenden erforderlichen Eigenmittel werden dem vorhandenen zurechenbaren Eigenkapital gegenübergestellt. Angesichts des wachsenden Kreditgeschäfts, und damit des Anstiegs der risikogewichteten Aktiva (RWA) in allen wesentlichen Forderungsklassen, wird die Steuerung der Eigenkapitalquoten und der Eigenmittel im Hinblick auf etwaige Engpässe grundsätzlich an Bedeutung gewinnen. Hierzu wird der BVR im Jahr 2022 eine Unterstützung für die Institute erarbeiten. Konkret sollen Möglichkeiten zur Einsparung des Kapitalbedarfs und zur Stärkung der Kapitalausstattung für die Genossenschaftsbanken erarbeitet werden. Mit dieser Neukonzeption stehen die Institute vor einem Methodenwechsel, da bislang bei über 99 Prozent der Institute der sogenannte Going-Concern-Ansatz auf der Basis von HGB-Zahlen angewendet wurde. Die Umstellung auf die neue Risikotragfähigkeit soll Ende 2022 erfolgt sein. Ab 2023 möchte die Bankenaufsicht die Meldungen über die Risikotragfähigkeit nach dem neuen Ansatz. Bis dahin erfolgt in allen Banken die entsprechende Verfahrensumstellung, die mit Beratungs- und IT-Dienstleistungen seitens der Verbände, der Atruvia und der parcIT entsprechend begleitet wird.

Verteilung der Gesamtkapitalquote in der genossenschaftlichen FinanzGruppe*

Anteil der Institute in Prozent

2020:

2021:


Gesamtkapitalquote bis ... Prozent

Ratings der genossenschaftlichen FinanzGruppe

Fitch bewertet das Rating der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit AA– und Standard & Poor’s mit A+, jeweils mit stabilem Ausblick. Im Jahr 2021 hat Standard & Poor’s das Rating von AA– auf A+ geändert. Die Ratingagenturen begründen die aktuellen Ratings mit dem nachhaltig erfolgreichen, auf das Privat- und Firmenkundengeschäft ausgerichteten Geschäftsmodell. Die Kapitalausstattung wird nach Höhe und Qualität als überdurchschnittlich stark bewertet. Die Agenturen würdigen die Fähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe, Kapital aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung zu bilden. Die granulare Kreditstruktur und der große Anteil an Hypothekarkrediten aus dem Retailgeschäft prägen die insgesamt hohe Qualität des Kundenkreditgeschäfts. Das Funding ist über die Refinanzierung durch Kundeneinlagen gesichert. Die Liquidität ist durch einen umfangreichen und diversifizierten Bestand an marktgängigen Wertpapieren in Verbindung mit dem Liquiditätsausgleich innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe gewährleistet. Das duale Sicherungssystem wird von den Agenturen als Bindeglied und wesentlicher Teil des Risikomanagements der genossenschaftlichen FinanzGruppe betrachtet.

Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten durch den Ausfall oder die Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Emittenten, Kontrahenten oder Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Kreditrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 689,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 640,2 Milliarden Euro). Mit einem Anteil von 90,9 Prozent (Vorjahr: 90,6 Prozent) an den gesamten Risikoaktiva stellt das Kreditrisiko somit die wichtigste Risikokategorie der Genossenschaftsbanken in der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit dar.

Im Kundengeschäft nutzen die Institute zur Einschätzung der Bonität einzelner Kreditnehmer segmentspezifische Ratingverfahren, die einer laufenden zentralen Validierung nach Marktstandards unterzogen werden. Zugleich werden die Ratingverfahren permanent weiterentwickelt, um die Abdeckung aller relevanten Segmente im Kundenkreditgeschäft sicherzustellen. Zur Messung der Risiken auf Portfolioebene kommen bei dem überwiegenden Teil der Banken – insbesondere bei der Risikotragfähigkeitsbetrachtung – Portfoliomodelle zum Einsatz. Diese werden ebenfalls einer permanenten Validierung sowohl auf Gesamtmodellebene als auch auf Parameterebene unterzogen.

Die Erfassung von Verlustdaten in den Primärgenossenschaften wurde seit dem Jahr 2020 weiter intensiviert. Dabei wurde bereits eine nennenswerte Anzahl an Gesamtobjektverwertungserlösen erfasst. Weitergehend werden von der parcIT Verwertungsdaten für Immobilien aus dem umfangreichen Datenpool der vdpExpertise ergänzt, der eine lange Historie hat. Insgesamt ermöglicht diese Datenbasis Schätzungen von Quoten des Loss Given Default (LGD), unter anderem im Hinblick auf den Stresstest für Less Significant Institutions (LSI).

Im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe stehen das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung des Eigenkapitals sowie eine risikobewusste Kreditpolitik. Die Kreditvergabe der Genossenschaftsbanken bewegt sich in konservativem Rahmen. Dabei spielen die Kundenkenntnis und die kundenseitige Tragbarkeit der Verpflichtungen eine zentrale Rolle. Das Kundenkreditgeschäft der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist insgesamt durch eine granulare Kreditstruktur und einen hohen Anteil an Hypothekenkrediten gekennzeichnet. Die Granularität und die weitgehende regionale Diversifizierung der Geschäftstätigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe begrenzen Risikokonzentrationen.

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete die genossenschaftliche FinanzGruppe weiterhin einen deutlichen Zuwachs im Kreditgeschäft. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber 2020 um 6,0 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent). Ein wesentlicher Wachstumstreiber waren erneut die langfristigen Baufinanzierungen. Die Kreditvergabe der Genossenschaftsbanken in der Wohnungsbaufinanzierung profitierte von dem günstigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Das Niedrigzinsniveau, die gute Beschäftigungssituation und steigende Einkommen der privaten Haushalte führten insgesamt zu einer hohen Nachfrage nach Immobilienkrediten. Diese Entwicklung wurde auch im Jahr 2021 weiterhin überschattet von Befürchtungen steigender Risiken durch Auswirkungen der COVID-19-Krise. In vielen Branchen der persönlichen Dienstleistungen mussten die Geschäfte wegen mehrerer Lockdowns zeitweise schließen und entsprechend wurden Unterstützungsleistungen und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen. Allerdings blieb im Jahr 2021 in allen Branchen die Entwicklung der Kreditrisiken moderat. Eine bankübergreifende Analyse der Ratingveränderungen und der Ausfallentwicklung aller Firmen- und Privatkunden zeigt, dass 2021 die Ausfallraten im Firmenkundenkreditgeschäft auf dem niedrigen Niveau von 2020 verblieben. Die Habenumsätze der Firmenkunden sind im Berichtszeitraum insgesamt gestiegen. Im Privatkundenkreditgeschäft ist ein Angleichen an das Vorkrisenniveau feststellbar. Die monatlichen Analysen dienen einer frühzeitigen Erfassung krisenbedingter Veränderungen der Risikosituation im Firmen- und Privatkundenkreditgeschäft seit Ausbruch der Pandemie.

Nach einem Rückgang des BIP um 4,6 Prozent im Jahr 2020 konnte 2021 bereits eine Erholung um 2,9 Prozent registriert werden, dennoch waren Gastgewerbe, Tourismus und Einzelhandel durch die COVID-19-Pandemie stark betroffen. Soforthilfemaßnahmen und weitere Kreditprogramme halfen, die wirtschaftliche Situation insbesondere in den besonders von der Pandemie betroffenen Branchen zu stabilisieren.

Der dynamische Anstieg der Wohnimmobilienpreise in Deutschland setzte sich auch im Jahr 2021 fort. Gemäß Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken erhöhten sich die Preise für selbst genutztes Wohneigentum um 11,3 Prozent. Das ist der höchste Preisanstieg seit Beginn des Aufschwungs am deutschen Wohnimmobilienmarkt vor zehn Jahren. Sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen verteuerten sich Wohnimmobilien spürbar. Neben den Preisauswirkungen der weiterhin hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien trugen zudem die gestiegenen Materialkosten bei Neubauten von Wohnimmobilien insgesamt zur Verteuerung bei.

Um die Mitgliedsinstitute bei der Überwachung der regionalen Märkte zu unterstützen, hat der BVR gemeinsam mit der vdpResearch GmbH ein Marktschwankungskonzept auf Postleitzahlenebene entwickelt: das BVR-Immobilien-markt-Monitoring, dessen Messungen von Marktschwankungen das Marktschwankungskonzept der Deutschen Kreditwirtschaft auf regionaler Ebene ergänzen. Somit können die Genossenschaftsbanken ihre relevanten Märkte räumlich zutreffend bestimmen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen besser erfüllen.

Das Wachstum im Firmenkundengeschäft bei Kreditgenossenschaften wurde überwiegend durch die Kreditvergabe an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie Unternehmen aus dem Bereich Finanzdienstleistungen getragen. Aufgrund ihrer regionalen Verankerung nehmen die Kreditgenossenschaften auch eine starke Marktposition im Wirtschaftsbereich Erneuerbare Energien ein und begleiten finanziell Unternehmensvorhaben sowohl zur Erhöhung der Energieeffizienz als auch zur Erzeugung von regenerativen Energien.

Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich eine Nettoauflösung der Risikovorsorge in Höhe von 0,3 Milliarden Euro (Vorjahr: Nettozuführung von –2,4 Milliarden Euro), die im Wesentlichen auf einzelne Auflösungen der im Vorjahr gebildeten COVID-19-induzierten Risikovorsorge zurückzuführen ist. Darüber hinaus ist die Höhe der Risikovorsorge durch die weiterhin historisch niedrigen Unternehmensinsolvenzen geprägt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 ist die NPL-Quote (Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen) der genossenschaftlichen FinanzGruppe erneut leicht auf 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent) gesunken. Diese Entwicklung der NPL-Quote ist auf einen Anstieg des gesamten Kreditvolumens bei gleichzeitiger Senkung des Volumens notleidender Kredite zurückzuführen. In der Zusammenfassung betreiben die Genossenschaftsbanken ihr Kreditgeschäft in geordneten Verhältnissen.

Marktrisiko

Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren auftreten können. Marktrisiken lassen sich im Allgemeinen in die Kategorien Aktien, Zins und Währung/Rohwaren untergliedern. Zum 31. Dezember 2021 betrugen die Marktrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 14,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 13,1 Milliarden Euro), was einem Anteil von 1,9 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent) der gesamten Risikoaktiva entspricht.

Als eine Kategorie des Marktrisikos spielt das Zinsänderungsrisiko neben den Kreditrisiken in den meisten Genossenschaftsbanken eine wichtige Rolle. Dieses Risiko wird von den Genossenschaftsbanken regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeit gemessen und limitiert. Es wird bislang aufgrund der noch geltenden Going-Concern-Konzeption der Risikotragfähigkeit zwischen dem Zinsspannenrisiko und dem Bewertungsrisiko unterschieden. Das Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des Zinsüberschusses (Zinsergebnisses) von seinem erwarteten beziehungsweise geplanten Wert. Das Bewertungsrisiko wird durch unerwartete Schwankungen der Marktparameter während der Haltedauer beeinflusst. Zur Ermittlung und Steuerung des periodischen Zinsänderungsrisikos werden von der parcIT regelmäßig portfoliounabhängige Zinsszenarien bereitgestellt, die VR-Zinsszenarien, die sowohl Verschiebungen nach oben und unten als auch Drehungen der Zinsstrukturkurve beinhalten. Die für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingesetzten VR-Zinsszenarien haben die moderaten Zinsbewegungen des Jahres hinreichend abgedeckt. Zudem wurden die aufsichtlichen Zinsszenarien gemäß dem Rundschreiben 06/2019 (BA) der BaFin für die Währungen Schweizer Franken, Dänische Kronen, Euro, Britisches Pfund, Japanischer Yen und US-Dollar zentral durch die parcIT bereitgestellt.

Zinsänderungsrisiken haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Banken. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus sank das positive Zinsergebnis der genossenschaftlichen FinanzGruppe im Jahr 2021 leicht um –0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie in den Vorjahren wird der größte Teil des Zinsergebnisses durch Konditionsbeiträge im Kundengeschäft, insbesondere im Kundenkreditgeschäft, erzielt.

Im Bereich der Marktrisiken zeigt sich in konsolidierter Sicht 2021 eine Steigerung, die im Wesentlichen auf die gestiegenen Spreadrisiken und Volatilitäten zurückzuführen ist. Mit der Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption ab 2023 wird es künftig notwendig sein, die Marktrisiken auch ökonomisch als Risiko auf den Vermögenswert zu messen und zu limitieren. Die parcIT beabsichtigt, die bisherige Methode der historischen Simulation zur Messung der Marktrisiken (insbesondere der Zinsänderungsrisiken) im Jahr 2022 zu validieren und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt auf Grundlage von Kriterien der nutzenden Banken beispielsweise in Bezug auf Modellannahmen, den Abdeckungsgrad von Produktkatalogen, Sensitivitäten sowie in Bezug auf die unterschiedlichen Steuerungskreise, die von der Methodik betroffen sind. Mit Blick auf die eingetretene Zinswende rechnen wir im Jahresverlauf 2022 mit deutlich höheren Marktrisiken.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Gemäß dem genossenschaftlichen Subsidiaritätsprinzip nimmt jede einzelne Genossenschaftsbank ihre Liquiditäts- und Risikosteuerung selbst vor. Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) beziehungsweise Net Stable Funding Ratio (NSFR) als aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennziffern der ersten Säule ist obligatorisch. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten zur betriebswirtschaftlichen Steuerung wird die einzelne Genossenschaftsbank in die Lage versetzt, einen Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) bankindividuell aufzustellen und diesen zu steuern.

Nachdem die 2020 eingetretene COVID-19-Krise vorübergehend durch ein eng gefasstes Monitoring der Liquiditätslage der gesamten FinanzGruppe begleitet wurde, konnte 2021 zum üblichen Beobachtungs- und Berichtsmodus zurückgekehrt werden.

Die Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit einer Bank wird über die LCR gemessen. Die Banken sind über diese Kennzahl gehalten, eine ausreichend hohe Liquiditätsvorsorge vorzuhalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 liegt der Wert für die LCR im Median aller genossenschaftlichen Institute bei 160,1 Prozent (Vorjahr: 177,6 Prozent).

Die genossenschaftliche FinanzGruppe zeichnet sich seit Jahren durch eine als verlässlich und krisenresistent anzusehende Liquiditätsstruktur aus. Die Loan to Deposit Ratio der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt bei 95,8 Prozent (Vorjahr: 95,0 Prozent). Grundlage hierfür ist die stabile und eher kleinteilige Geschäftsstruktur der Banken, die sich diversifizierend und im Ergebnis risikomindernd auswirkt, sowie vor allem die traditionell geprägte Finanzierung der Institute über Kundeneinlagen. Die Kundschaft honoriert damit die Wirksamkeit der Institutssicherung, die die BVR-SE und die BVR-ISG insbesondere zum Zweck des Einlagenschutzes betreiben.

Der starke Einlagenbestand der Privat- und Firmenkunden prägt die Liquidität der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer sehr kleinteiligen und dabei stetig wachsenden Struktur. Die Anlage dieser Liquidität erfolgt über das verbundinterne Marktsystem bei der DZ BANK. Als Zentralinstitut übernimmt diese auch den Ausgleich entstehender Liquiditätsspitzen, indem sie überschüssige Liquidität der einzelnen Genossenschaftsbanken bündelt und Unterschiede der Liquiditätsausstattung einzelner Genossenschaftsbanken ausgleicht. Über die Liquiditätslage der Institute erfolgt ein stetiger Informationsaustausch mit der Zentralbank. Damit hat die DZ BANK jederzeit einen Überblick über die Gesamtsituation.

Operationelles Risiko

Die Mitgliedschaft der Kunden ist ein typisches Merkmal des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken, das sich gut für die Vermittlung genossenschaftlicher Werte eignet. Sie bietet den Genossenschaftsbanken die Chance, sich von den Wettbewerbern anderer Bankengruppen abzugrenzen. Die Differenzierung von den Wettbewerbern drückt sich in einer unverändert hohen Kundenreichweite aus. Eine intensive Kundenbindung führt zu betriebswirtschaftlich messbaren Vorteilen wie Ertragssteigerungen der Genossenschaftsbanken und Sicherung der Marktanteile. Die genossenschaftliche Idee hat auch durch die Corona-Pandemie und die stärkere Regionalisierung einen positiven Schub erfahren, der neue Chancen bei der Positionierung im Wettbewerb bietet.

Durch den seit Herbst 2021 eingeleiteten Trend für eine marktinduzierte Zinswende, die mittlerweile auch von den wesentlichen Notenbanken beschritten wird, sehen wir mittelfristig neue Chancen für die nächsten Jahre. Der Anstieg der Baufinanzierungszinsen in den letzten Monaten wird sich stabilisierend auf den Zinsüberschuss der Institute auswirken. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch von der Materialisierung von Risiken durch diese Zinswende sowie das geopolitische Umfeld ab.

Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsbanken stellt, auch in der digitalen Welt, den Menschen mit seinen Zielen und Wünschen in den Mittelpunkt. Die sich verändernden Wettbewerbsbedingungen durch die Digitalisierung wird die genossenschaftliche FinanzGruppe mittels der gestarteten Digitalisierungsoffensive für das Privat- und Firmenkundengeschäft in den nächsten Jahren aktiv angehen. Das Ziel ist hierbei, konsequent die Produkte und Dienstleistungen einer Genossenschaftsbank zu digitalisieren und auf allen von Kunden gewünschten Zugangswegen – Filiale vor Ort, online und mobil – anzubieten.

Mit der weiteren Umsetzung der Initiativen aus dem Projekt „KundenFokus“ und der Investitionen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird dem veränderten Kundenverhalten Rechnung getragen, das Geschäftsmodell in diesem Sinne angepasst und insgesamt gestärkt. Im Mittelpunkt steht dabei die umfassende Omnikanalpräsenz und damit die Implementierung effizienter Prozesse auf allen Ebenen. Der persönliche Kontakt bleibt jedoch nach wie vor zentraler Bestandteil der Kundenbeziehung. Hinzu kommen Aspekte wie hochwertige Beratung und die Entscheidungsmöglichkeit für Kunden, wie sie mit ihrer Bank kommunizieren möchten. Die genossenschaftliche FinanzGruppe schafft hierfür zahlreiche Zugangswege und ermöglicht es ihren Mitgliedern, alle Informationen und Services auf allen relevanten Kanälen integriert zu nutzen – seien sie nun stationär oder digital.

Mithilfe der Digitalisierung, die zunehmend das Verhalten der Mitglieder bestimmt, kann auch die Kostenstruktur der Banken mittelfristig verbessert werden. Durch die Vermarktung neuer digitaler Zahlungsverkehrsangebote und die Implementierung eines Online-Anfrageprozesses für alle wesentlichen Produkte werden Kundenbedürfnisse berücksichtigt und Neukunden gewonnen. Hierdurch werden auch technikaffine, junge Kunden und Mitglieder angesprochen.

Chancen und Chancenmanagement

Die Mitgliedschaft der Kunden ist ein typisches Merkmal des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken, das sich gut für die Vermittlung genossenschaftlicher Werte eignet. Sie bietet den Genossenschaftsbanken die Chance, sich von den Wettbewerbern anderer Bankengruppen abzugrenzen. Die Differenzierung von den Wettbewerbern drückt sich in einer unverändert hohen Kundenreichweite aus. Eine intensive Kundenbindung führt zu betriebswirtschaftlich messbaren Vorteilen wie Ertragssteigerungen der Genossenschaftsbanken und Sicherung der Marktanteile. Die genossenschaftliche Idee hat auch durch die Corona-Pandemie und die stärkere Regionalisierung einen positiven Schub erfahren, der neue Chancen bei der Positionierung im Wettbewerb bietet.

Durch den seit Herbst 2021 eingeleiteten Trend für eine marktinduzierte Zinswende, die mittlerweile auch von den wesentlichen Notenbanken beschritten wird, sehen wir mittelfristig neue Chancen für die nächsten Jahre. Der Anstieg der Baufinanzierungszinsen in den letzten Monaten wird sich stabilisierend auf den Zinsüberschuss der Institute auswirken. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch von der Materialisierung von Risiken durch diese Zinswende sowie das geopolitische Umfeld ab.

Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsbanken stellt, auch in der digitalen Welt, den Menschen mit seinen Zielen und Wünschen in den Mittelpunkt. Die sich verändernden Wettbewerbsbedingungen durch die Digitalisierung wird die genossenschaftliche FinanzGruppe mittels der gestarteten Digitalisierungsoffensive für das Privat- und Firmenkundengeschäft in den nächsten Jahren aktiv angehen. Das Ziel ist hierbei, konsequent die Produkte und Dienstleistungen einer Genossenschaftsbank zu digitalisieren und auf allen von Kunden gewünschten Zugangswegen – Filiale vor Ort, online und mobil – anzubieten.

Mit der weiteren Umsetzung der Initiativen aus dem Projekt „KundenFokus“ und der Investitionen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird dem veränderten Kundenverhalten Rechnung getragen, das Geschäftsmodell in diesem Sinne angepasst und insgesamt gestärkt. Im Mittelpunkt steht dabei die umfassende Omnikanalpräsenz und damit die Implementierung effizienter Prozesse auf allen Ebenen. Der persönliche Kontakt bleibt jedoch nach wie vor zentraler Bestandteil der Kundenbeziehung. Hinzu kommen Aspekte wie hochwertige Beratung und die Entscheidungsmöglichkeit für Kunden, wie sie mit ihrer Bank kommunizieren möchten. Die genossenschaftliche FinanzGruppe schafft hierfür zahlreiche Zugangswege und ermöglicht es ihren Mitgliedern, alle Informationen und Services auf allen relevanten Kanälen integriert zu nutzen – seien sie nun stationär oder digital.

Mithilfe der Digitalisierung, die zunehmend das Verhalten der Mitglieder bestimmt, kann auch die Kostenstruktur der Banken mittelfristig verbessert werden. Durch die Vermarktung neuer digitaler Zahlungsverkehrsangebote und die Implementierung eines Online-Anfrageprozesses für alle wesentlichen Produkte werden Kundenbedürfnisse berücksichtigt und Neukunden gewonnen. Hierdurch werden auch technikaffine, junge Kunden und Mitglieder angesprochen.