Zusammengefasster Chancen- und Risikobericht
Grundlagen
Die folgende Beschreibung der Risikogovernance orientiert sich an der Struktur und Funktionsweise des institutsbezogenen Sicherungssystems der genossenschaftlichen FinanzGruppe als dualem genossenschaftlichen Sicherungssystem und bezieht als sekundäres Element das Risikomanagement der einzelnen Institute mit ein. Die Risikogovernance auf Ebene des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf die Vermeidung von existenziellen Schieflagen einzelner Institute.
Die Risikoberichterstattung umfasst neben den Instituten des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems auch alle Gesellschaften des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises des Konsolidierten Jahresabschlusses.
Risikogovernance in einer dezentralen Organisation
Die Stabilität der gesamten genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder werden maßgeblich durch das duale genossenschaftliche Sicherungssystem bestehend aus der Sicherungseinrichtung des BVR und der BVR Institutssicherung GmbH geprägt.
Institutsbezogenes Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE)
Die BVR-SE ist das älteste vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland und weltweit. Dieses System hat seit seiner Gründung im Jahr 1934 sichergestellt, dass alle einbezogenen Institute ihren finanziellen Verpflichtungen – insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Die BVR-SE unterliegt der Aufsicht und Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Durch die erforderliche Etablierung eines gesetzlich anerkannten Einlagensicherungssystems gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) wird die BVR-SE als zusätzliches freiwilliges institutssicherndes System gemäß § 2 Absatz 2 und § 61 EinSiG fortgeführt.
Zentrale Aufgaben der BVR-SE sind die Gewährleistung der Stabilität durch die Abwendung drohender oder die Behebung bestehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten sowie die Verhütung von Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftliche FinanzGruppe. Zu diesem Zweck hat die BVR-SE ein umfangreiches Präventionsmanagement inklusive eines Monitoringsystems sowie ein Sanierungsmanagement eingerichtet. Zur Bewältigung von in diesem Zusammenhang notwendigen Stützungsmaßnahmen steht der BVR-SE der Garantiefonds zur Verfügung, der sich aus den Beiträgen der Mitgliedsinstitute speist. Darüber hinaus stehen die Institute bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln (Garantieverpflichtungen) füreinander ein.
Gemäß den Darstellungen in ihrem Geschäftsbericht war die BVR-SE im Berichtsjahr 2024 in der Lage, ihre satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere den Institutsschutz, zu erfüllen. Am 31. Dezember 2024 gehörten der BVR-SE insgesamt 679 (Vorjahr: 704) Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Der Rückgang ist auf Verschmelzungen innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe zurückzuführen.
BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)
Die BVR-ISG ist ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem und betreibt seit dem 1. Juli 2015 ein aufsichtsrechtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) 575/2013 für CRR-Kreditinstitute. Durch den Betrieb des institutsbezogenen Sicherungssystems erfüllt die BVR-ISG somit die ihr satzungsgemäß obliegende Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ihren Mitgliedern abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).
Zu diesem Zweck ergreift die BVR-ISG – in Abstimmung mit der BVR-SE – gegebenenfalls Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen. Sofern die BaFin gemäß § 10 EinSiG den Entschädigungsfall eines dem BVR-ISG-Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituts feststellt, entschädigt die BVR-ISG dessen Kunden nach Maßgabe der §§ 5 bis 16 EinSiG. Insofern erfüllt die BVR-ISG den gesetzlichen Einlagenschutz für die Kunden.
Zusammen mit der BVR-SE bildet die BVR-ISG das duale genossenschaftliche Sicherungssystem der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Dem BVR-ISG-Sicherungssystem gehören diejenigen CRR-Kreditinstitute an, die auch dem BVR angehören, ihren Sitz in Deutschland haben und der BVR-SE angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2024 waren dies 677 (Vorjahr: 702) CRR-Kreditinstitute.
Die BVR-ISG unterliegt gemäß § 50 Absatz 1 EinSiG der Aufsicht der BaFin sowie der Überwachung durch den Bundesrechnungshof hinsichtlich der Aufgaben bei der Einlegerentschädigung nach den §§ 5 bis 16 EinSiG und hinsichtlich der Finanzierung und Zielausstattung nach den §§ 17 bis 19 EinSiG.
Die Organisation und die Entscheidungsstrukturen der BVR-ISG entsprechen, soweit im Rahmen des EinSiG möglich, der Organisation und den Entscheidungsstrukturen der BVR-SE. Zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs greift die BVR-ISG auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags auf das Personal des BVR zurück, dass die entsprechenden Tätigkeiten auch für die BVR-SE wahrnimmt. Hierin enthalten sind unter anderem das Risikomonitoring und die Risikobewertung aller der BVR-ISG angehörenden CRR-Kreditinstitute.
Die Aktivitäten der BVR-ISG lagen im Berichtsjahr 2024 in der Erfüllung der satzungsgemäßen, gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben. Die risikoorientierte Beitragserhebung, die den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entspricht, und die Mittelverwaltung standen dabei ebenso im Mittelpunkt wie umfangreiche operative Stresstests sowie die Betreuung des IPS-Sanierungsplans gemäß der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV). Im Verlaufe des gesamten Geschäftsjahres hat die BVR-ISG keine Maßnahmen für Einleger oder Mitgliedsinstitute ergreifen sowie auch keine Ausgleichszahlungen gemäß § 145 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) leisten müssen und blickt insofern auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2024 zurück.
Risikoidentifikation und -analyse
Grundstrukturen
Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist eine dezentrale Organisation von rechtlich selbstständigen Instituten, die über das duale genossenschaftliche Sicherungssystem basierend auf den Regeln des Statuts der BVR-SE beziehungsweise der Satzung der BVR-ISG miteinander verbunden sind. Dieses dezentrale Element ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Bankengruppen mit einer hierarchisch an der Spitze stehenden Obergesellschaft. Somit liegen die unternehmerischen Entscheidungskompetenzen in der Verantwortung jedes einzelnen Instituts und seines unabhängigen Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremiums. Aus dieser dezentralen Struktur leitet sich auch der Schwerpunkt der Analysetätigkeit des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems ab. Er liegt insofern primär nicht auf der isolierten Betrachtung einzelner Risikoarten und deren Umfang, sondern sehr wesentlich auf der gesamthaften Analyse der wirtschaftlichen Risikoträger, also der einzelnen Institute. Dieses methodische Grundverständnis stellt sicher, dass bei Feststellung einer geordneten Vermögens- und Risikolage und angemessener Ertragsverhältnisse eines jeden einzelnen Instituts somit auch das Gesamtsystem – also die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe – als Einheit wirtschaftlich geordnet ist.
Das duale genossenschaftliche Sicherungssystem verfügt über Systeme zur Risikoidentifikation und -einstufung sowie zur Risikoüberwachung all ihrer Mitglieder und des institutsbezogenen Sicherungssystems insgesamt. Basis der Risikoeinstufung bildet das seit 2003 eingesetzte Klassifizierungssystem der BVR-SE. Es handelt sich dabei um ein jahresabschlussbasiertes Ratingverfahren mit dem Ziel, einen vollständigen und transparenten Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage aller Mitglieder zu erlangen. Die Einstufung der Bank nach dem Klassifizierungsverfahren ist zum einen die Grundlage für die Erhebung risikoadjustierter Garantiefondsbeiträge der BVR-SE und zum anderen Ausgangspunkt für das Präventionsmanagement, das aus dem Monitoringprozess und der laufenden Betreuung eines Instituts im Rahmen der Prävention besteht. Ziel des Monitorings ist die frühzeitige Identifikation, Analyse und Bewertung von Auffälligkeiten bei den angehörenden Instituten sowie daraus abgeleitet die Entscheidung über die Aufnahme in die Prävention. In der Prävention erfolgt eine intensive Begleitung des auffälligen Instituts zur Beseitigung der identifizierten Schwachstellen und zur Stärkung eines nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodells, insbesondere um existenzielle Schieflagen des Instituts zu vermeiden.
Die aus der Klassifizierung gewonnenen Erkenntnisse werden fortlaufend durch weitere Analysen und Datenquellen ergänzt, insbesondere aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen sowie der Auswertung der Daten des sogenannten jährlichen Betriebsvergleichs. Dabei handelt es sich um einen Pool von Daten, die der BVR selbst bei seinen Mitgliedsinstituten erhebt und die im Wesentlichen auf Informationen des Rechnungs- und Meldewesens der Institute basieren. Die Daten des jährlichen Betriebsvergleichs bilden die Grundlage für Analysen zur Feststellung und Untersuchung besonderer Auffälligkeiten anhand von Risikokennzahlen. Darüber hinaus entwickelt die BVR-SE anlassbezogene themen- und risikobezogene Sonderanalysen.
Nach Maßgabe ihrer risikoorientierten Vorgehensweise führt die BVR-SE Einzelbankanalysen durch, die sich auf Institute erstrecken, die für das Sicherungssystem insgesamt von wirtschaftlich wesentlicher Bedeutung sind. Die BVR-SE setzt dabei unter anderem das Konzept der Analyse großer Banken um. Damit trägt sie den Risiken aus der Größenklassenstruktur der angeschlossenen Institute Rechnung.
Für die Risikotragfähigkeit der BVR-SE werden auf Basis verschiedener Stressszenarien mögliche Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt und durch Monte-Carlo-Simulationen die möglichen Sanierungsvolumina berechnet. Hierfür werden szenariobezogene Klassifizierungen unter verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Zinsentwicklung, Verschlechterung der Bonität im Kundenkreditgeschäft) vorgenommen.
Klassifizierungsverfahren der BVR-SE
Mit dem Klassifizierungssystem werden die Institute anhand von acht Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage einer der neun Bonitätsklassen A++ bis D zugeordnet. Dabei stützt sich das Klassifizierungssystem auf quantitative Kennzahlen, für die im Wesentlichen geprüfte Jahresabschlussdaten der Institute und Daten aus ihren Prüfungsberichten herangezogen werden. Mit diesen Daten wird die BVR-SE durch die – für die jeweiligen Institute zuständigen – regionalen Prüfungsverbände versorgt.
2023 wurden durch die Mitgliederversammlung des BVR Änderungen an den Kennzahlen und der Parametrisierung des Klassifizierungsverfahrens beschlossen, die erstmalig im Geschäftsjahr 2024 Anwendung fanden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 startete eine zweijährige Übergangsfrist für die Veranlagung zum Garantiefondsbeitrag der BVR-SE, die im Zeitablauf wie folgt wirkt: Die auf den Jahresabschlüssen 2023 und 2024 basierenden Klassifizierungen werden sowohl mit dem bisherigen als auch mit dem neuen Verfahren berechnet. Das bessere Ergebnis ist maßgeblich für die Beitragsveranlagung zum Garantiefonds der BVR-SE.
In das Klassifizierungsverfahren werden grundsätzlich alle der BVR-SE angeschlossenen Institute einbezogen. Hiervon ausgenommen sind nur wenige Institute, insbesondere die, die von einer externen Ratinggesellschaft eigenständig geratet werden, wie die DZ BANK und die Münchener Hypothekenbank eG.
Für die Risikobeurteilung im Jahr 2024 diente unter anderem das Klassifizierungsverfahren auf Grundlage der Jahresabschlussdaten 2023 als Basis und wurde im Jahresverlauf 2024 um weitere aktuelle Informationen sowie Daten aus dem Meldewesen ergänzt.
Die Klassifizierungen wiesen im Ergebnis eine insgesamt bessere Verteilung im Vergleich zum Vorjahr aus. Damit einhergehend ist auch die Spreizung leicht gestiegen. Die Kennzahlen zur Ertragslage zeigen eine positive Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Zinsüberschuss entwickelte sich positiv und auch der Provisionsüberschuss ist gewachsen. Die Verwaltungsaufwandsquote konnte durch ein geringeres Wachstum des Verwaltungsaufwands im Vergleich zum Rohergebnis erneut verbessert werden. Ein großer positiver Effekt resultierte aus den zum Vorjahr gegenläufigen zinsinduzierten Bewertungseffekten in den Eigenanlagen sowie dem damit verbundenen Rückgang vermiedener Niederstwertabschreibungen. Ein leicht negativer Effekt ergab sich aus dem höheren Risikoaufwand im Kreditgeschäft, insbesondere durch die konjunkturelle Abschwächung. Infolge der positiven Ertragslage konnte die Eigenkapitalausstattung durch Thesaurierungen gestärkt werden.
Beitragsklassifizierung der BVR-ISG
Die Berechnung der Beiträge der BVR-ISG angehörigen CRR-Kreditinstitute erfolgt risikoorientiert auf Basis der Beitragsordnung der BVR-ISG. Die Grundzüge der Konzeption sowie Details der Berechnungsmethodik ergeben sich aus der EBA-Leitlinie EBA/2015/10, nach der Einlagensicherungssysteme und institutsbezogene Sicherungseinrichtungen risikobezogene Beiträge erheben müssen. Diese Norm wurde 2023 seitens der EBA abschließend überarbeitet und durch die neue Leitlinie EBA/GL/2023/02 ersetzt. Die neuen Anforderungen an das Beitragsrating sind erstmalig im Geschäftsjahr 2025 anzuwenden.
Risikosteuerung und -überwachung
Präventionsmanagement
Ziel des Präventionsmanagements ist es, wirtschaftliche Fehlentwicklungen bei den Mitgliedsinstituten frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken, um somit nicht nur zur präventiven Abwendung von Stützungsmaßnahmen beizutragen, sondern auch Impulse für eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung eines Instituts der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu geben. Dafür werden die vorhandenen Daten und weitere Informationen analysiert, um dann mit den als auffällig identifizierten Instituten auf der Basis ergänzender Gespräche mit dem Management der Institute die erforderlichen Maßnahmen zu vereinbaren, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung der geschäftlichen Entwicklung führen sollen.
Die Ergebnisse aus dem Klassifizierungsverfahren sind eine wesentliche Grundlage für das systematische Präventionsmanagement der BVR-SE. In das Präventionsmanagement werden Institute spätestens dann aufgenommen, wenn auf Basis ihres Jahresabschlusses ein Klassifizierungsergebnis von B– oder schlechter ausgewiesen wird. Seit vielen Jahren werden jedoch, ergänzend zum Klassifizierungsergebnis, weitere Kennzahlen (zum Beispiel aus dem Meldewesen oder den Controlling-Daten der Institute) und qualitative Informationen hinzugezogen, um bei den Instituten Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren. Hierzu zählten im Berichtsjahr 2024 neben der Mehrjahresplanung und dem regelmäßigen Meldewesen der Institute auch die anlassbezogene gesetzliche Meldepflicht gemäß § 24 Absatz 1 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Ergebnisse des branchenweiten Stresstests.
Die der Prävention vorgeschaltete Phase des Monitorings von auffälligen Instituten leistet einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Identifikation von möglichen Risikolagen von Instituten. In diesem Tätigkeitsfeld der BVR-SE waren auch im Berichtsjahr 2024 die Entwicklungen auf den Immobilienmärkten von besonderer Bedeutung. Dabei ging es weniger um die Rückgänge im Neugeschäft der „klassischen“ Baufinanzierung von Retail-Kunden – dem Kerngeschäft auf der Aktivseite vieler Genossenschaftsbanken –, sondern um den Bereich gewerbliche Finanzierungen, in dem eine Zunahme der Risiken vermehrt zu beobachten war. Hier lagen im Berichtsjahr 2024 viele Schwerpunkte nicht nur bei vereinzelten Erstkontakten, sondern insbesondere bei der Analyse bereits betreuter Institute, bei denen sich Risiken in erhöhtem Wertberichtigungsbedarf bis hin zu Abschreibungen kumuliert haben.
Wie in den Vorjahren etabliert, wurden erneut auch solche Institute kontaktiert, bei denen keine Indizien für besondere Risiken vorlagen, die aber aufgrund der Höhe der Bilanzsumme ein potenziell größeres Risiko darstellen können. Der Anteil dieser Institute steigt insbesondere durch Fusionen weiter an.
Sanierungsmanagement
Die Tätigkeit des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems bei Sanierungen von Mitgliedsinstituten hat unverändert die Aufstellung eines Jahresabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung durch Gewährung von Sanierungsmaßnahmen zum vorrangigen Ziel. Auch aufsichtliche Maßnahmen gegen Mitgliedsinstitute sollen so vermeiden werden. Dabei wurden 2024 auch unterjährig bereits Stützungsmaßnahmen vereinbart. Durch die vertragliche Vereinbarung erforderlicher Maßnahmen soll die Wiedererlangung der Zukunftsfähigkeit der einzelnen Bank –unter Wahrung der Interessen aller Mitglieder der Solidargemeinschaft – sichergestellt werden. Rechtliche Basis allen Handelns des dualen genossenschaftlichen Sicherungssystems bildet dabei das Statut der BVR-SE beziehungsweise die Satzung der BVR-ISG.
Als Grundlage für die Gewährung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen dient das „Handbuch für zukunftsfähiges Bankmanagement. Leitlinien für die Neuausrichtung und Restrukturierung von Genossenschaftsbanken“. Die in diesem Handbuch dokumentierten Grundsätze bilden für die betroffenen Institute eine Leitlinie für die Wiedererlangung wettbewerbsfähiger Strukturen, unter anderem bei der Sanierung, und zeigen auf, wie die Wiederherstellung ihrer Grundrentabilität konzeptionell erreicht werden kann. Ziel ist es, diese Sanierungsphase spätestens nach fünf Jahren zu beenden. Daneben wendet sich das Handbuch explizit auch an Präventionsinstitute sowie grundsätzlich ebenfalls an alle Institute mit selbst identifiziertem Neuausrichtungsbedarf. Zudem ist ein separater Teil des Handbuchs auch en détail den Schritten bei einer Sanierung in Abstimmung mit der Sanierungsbank und dem jeweils zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband gewidmet; dieser Teil des Handbuchs ist adressatenspezifisch aufgebaut und wird passgenau beim jeweiligen Fall verwendet.
Im Jahresverlauf 2024 waren bei einer mittleren einstelligen Anzahl von Instituten Stützungsmaßnahmen erforderlich, die auf institutsindividuelle Risikofaktoren beziehungsweise Schwächen zurückzuführen waren. Fälle aus Vorjahren, die kontinuierlich abgebaut werden und bei denen bereits abgeschirmte Risiken eingetreten sind oder für die bereits eine Risikovorsorge gebildet wurde, führten zu keinen Belastungen. Nennenswerte Rückführungen aus Besserungsschein- und sonstigen Freistellungsverpflichtungen sind nur noch in Einzelfällen zu verzeichnen gewesen.
Die BVR-ISG hat im Jahr 2024 die gesetzliche Zielausstattung erreicht. Weitere Beitragszuflüsse sind nur bezogen auf das Wachstum der gedeckten Einlagen aufzubringen, soweit die erwirtschafteten Erträge des Fonds nicht für die zusätzlich erforderliche Abdeckung ausreichen. Die Mittel werden konform der einschlägigen EU-Richtlinie verwahrt und sicher angelegt.
Insgesamt führte die Geschäftsentwicklung dazu, dass die Substanz des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems im Jahr 2024 vor dem Hintergrund der genannten Stützungsmaßnahmen geringfügig zurückgegangen ist.
Ausblick für das duale genossenschaftliche Institutssicherungssystem
Auch im Geschäftsjahr 2025 wird die wirtschaftliche Entwicklung des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland beeinflusst. Hieraus können auch Risiken und Belastungen für das duale genossenschaftliche Institutssicherungssystem in Form von neuen Sanierungsfällen entstehen, welche jedoch geringer erwartet werden als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Rückgang der Fondsmittel innerhalb der BVR-SE soll durch die Beitragseinnahmen im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren wieder aufgebaut werden und im Ziel deutlich über dem Mittelbestand des Jahres 2023 liegen. Ein sich änderndes regulatorisches Umfeld für Institutssicherungssysteme kann ein strukturelles gleichwie hohes finanzielles Risiko für die Struktur des dualen genossenschaftlichen Institutssicherungssystems darstellen. Zu nennen sind hier insbesondere die Dossiers zum Krisenmanagement (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI) und zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS). Die CMDI-Verhandlungen befinden sich im Trilog-Status des Europäischen Gesetzgebungsverfahrens; EDIS wurde bis zum Abschluss von CMDI zurückgestellt. Im Jahr 2024 wurde bei der BVR-SE ein mehrjähriges Projekt zur Weiterentwicklung der Institutssicherung gestartet.
Kapital
Aufsichtsrechtliches Kapital
Der Konsolidierte Jahresabschluss der genossenschaftlichen FinanzGruppe gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Eigenkapitalkennziffern, insbesondere die konsolidierten aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten. Diese Kapitalquoten werden grundsätzlich nach den Vorgaben der CRR im Rahmen der EZR gemäß Artikel 49 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 CRR ermittelt. Die Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2024 und beinhalten grundsätzlich nicht die Gewinnthesaurierung des Jahresabschlusses 2024. Die Thesaurierung erfolgt nach der institutsindividuellen Gremienzustimmung und wird 2025 zu einer weiteren Stärkung des Kapitals führen.
Die konsolidierten Eigenmittel werden zu 85,0 Prozent von den Genossenschaftsbanken gehalten. Eigenmittelzuwächse ergeben sich vor allem durch die von Genossenschaftsbanken und Verbundinstituten erzielten und überwiegend thesaurierten Gewinne. Kapitalmaßnahmen der Verbundinstitute werden weitestgehend verbundintern gezeichnet und innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe konsolidiert.
Aufgrund der Nullanrechnung verbundinterner Forderungen gemäß Artikel 113 Absatz 7 CRR erfolgen diesbezüglich grundsätzlich keine Konsolidierungsmaßnahmen. Die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen direkt und indirekt gehaltene Eigenmittelinstrumente innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe und betreffen demzufolge insbesondere Beteiligungen und nachrangige Forderungen der Genossenschaftsbanken an Verbundinstitute, insbesondere DZ BANK. Die Konsolidierungen der Eigenmittelinstrumente erfolgen in den jeweiligen Kapitalkategorien sowie im Gesamtrisikobetrag. Die Auswirkung der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Höhe der risikogewichteten Positionsbeträge ist von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Systematik der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen reduzieren sich die Eigenmittel: Die Gesamt-kapitalquote der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist daher kleiner als die entsprechende Quote für die Gesamtheit der Genossenschaftsbanken.
Die regulatorischen Eigenmittel belaufen sich im Geschäftsjahr auf 139,6 Milliarden Euro und sind damit um 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahrswert von 130,5 Milliarden Euro gestiegen. Die Erhöhung der Eigenmittel resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnthesaurierung des Jahresabschlusses 2023 durch die Genossenschaftsbanken.
Zur Bestimmung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen nutzen die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe hauptsächlich den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA). Einige Institute wenden auch die auf internen Ratings basierenden Ansätze (IRBA) an. Dazu gehören Institute des DZ BANK Konzerns, die Münchener Hypothekenbank eG und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG. Die risikogewichteten Aktiva der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Auf Einzelinstitutsebene analysiert die BVR-SE fortlaufend die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelquoten der Mitgliedsinstitute. Für die jederzeitige Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen – inklusive bankindividueller SREP-Zuschläge – sind die Institute selbst verantwortlich.
Die Gesamtkapitalquoten der einzelnen Institute in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 sind weiterhin solide (siehe Abbildung auf Seite 58–59).
Die genossenschaftliche FinanzGruppe verfügt zum 31. Dezember 2024 über ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 150,3 Milliarden Euro (31. Dezember 2023: 143,2 Milliarden Euro). In den letzten Jahren konnte die Kapitalausstattung kontinuierlich aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung gestärkt werden. Diese Entwicklung belegt das tragfähige Geschäftsmodell der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer breiten Risiko- und Ertragsdiversifizierung.
Auch die für die genossenschaftliche FinanzGruppe zum 31. Dezember 2024 ermittelte konsolidierte Leverage Ratio gemäß CRR dokumentiert mit einem Wert von 8,4 Prozent (31. Dezember 2023: 8,0 Prozent) weiterhin die solide Kapitalausstattung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Erhöhung der Leverage Ratio ist durch den Kernkapitalaufbau von 9,0 Milliarden Euro geprägt. Die Berechnung für die genossenschaftliche FinanzGruppe erfolgt gemäß den Regelungen des Artikels 429 CRR. Hierfür wird das Kernkapital gemäß EZR nach Artikel 49 Absatz 3 CRR zugrunde gelegt. Die Risikopositionswerte werden durch Aggregation der Einzelmeldungen zur Leverage Ratio sämtlicher Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ermittelt und um wesentliche haftungsverbundinterne Positionen bereinigt. Die Gesamtrisikomessgröße für die Verschuldungsquote erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,1 Prozent auf 1.602,7 Milliarden Euro.
Aufteilung der risikogewichteten Aktiva
31.12.2024 in Mio. Euro | 31.12.2023 in Mio. Euro | Veränderung in Prozent | |
---|---|---|---|
Summe der Kreditrisiken | 751.744 | 737.956 | 1,9 |
Summe der nach KSA ermittelten Positionen | 612.450 | 605.244 | 1,2 |
davon: Unternehmen | 193.701 | 193.809 | −0,1 |
davon: Mengengeschäft | 149.899 | 150.300 | −0,3 |
davon: Durch Immobilien besichert | 117.959 | 112.063 | 5,3 |
davon: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) | 54.612 | 54.904 | −0,5 |
Summe der nach IRBA ermittelten Positionen | 133.979 | 127.808 | 4,8 |
davon: Unternehmen | 56.720 | 54.814 | 3,5 |
davon: Mengengeschäft | 28.230 | 27.635 | 2,2 |
davon: Beteiligungen | 36.390 | 32.398 | 12,3 |
Verbriefungspositionen | 5.163 | 4.754 | 8,6 |
Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP1 | 152 | 149 | 1,7 |
Summe der Marktrisiken | 12.081 | 10.289 | 17,4 |
Summe der operationellen Risiken | 57.047 | 52.116 | 9,5 |
Summe der sonstigen Positionen (inklusive CVA2) | 3.541 | 2.690 | 31,6 |
Gesamt | 824.413 | 803.051 | 2,7 |
1 Zentrale Gegenpartei (ZGP).
2 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (Credit Value Adjustment, CVA).
Verteilung der Gesamtkapitalquote in der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Anteil der Institute in Prozent
2023: | |
2024: |
Gesamtkapitalquote bis ... Prozent
Normative und ökonomische Risikotragfähigkeit
Durch ein aktives Kapitalmanagement soll die jederzeitige angemessene Kapitalausstattung eines Instituts gewährleistet werden. Die Basis hierfür bilden Risikotragfähigkeitsrechnungen, in denen das vorhandene Risikokapital den eingegangenen Kapitalrisiken gegenübergestellt wird. Die Risikotragfähigkeit muss aus zwei sich ergänzenden Perspektiven betrachtet werden, einer normativen und einer ökonomischen. Im Mittelpunkt der normativen Perspektive steht die ausreichende Ausstattung der Institute mit aufsichtsrechtlichem Kapital. Die ökonomische Perspektive fokussiert auf eine auskömmliche und effiziente Allokation der Risikodeckungsmasse eines Instituts über dessen wesentliche Risikoarten.
Das Kapitalmanagement ist eine zentrale Steuerungsaufgabe für alle Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Gestaltung in den einzelnen Häusern orientiert sich – gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – an der Komplexität, dem Umfang der Geschäftsaktivitäten und der Bankgröße. Zentrale Risikoarten der Genossenschaftsbanken sind dabei regelmäßig Adressenausfallrisiko, Marktrisiko (unter anderem in der Ausprägung des Zinsänderungsrisikos), Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko.
Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte die genossenschaftliche FinanzGruppe ihre Eigenkapitalbasis ausbauen. Die normative Risikotragfähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist gemäß der internen Berichterstattung mit einer Auslastung von 83,1 Prozent zum 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: 85,3 Prozent) gegeben. Die Auslastung in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung für die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt zum 31. Dezember 2024 im Median bei 45,7 Prozent des ökonomischen Vermögens.
Die Genossenschaftsbanken wurden bei der Durchführung und Weiterentwicklung ihrer prozessualen und rechnerischen Methoden zur Risikotragfähigkeit von der parcIT GmbH, dem Kompetenzzentrum für Steuerungsverfahren in der genossenschaftlichen FinanzGruppe, unterstützt. Ein Schwerpunkt lag 2024 in der Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) in die Gesamtbanksteuerung sowie bei der Durchführung von Stresstests. Weitergehend wurde der parcIT-Leitfaden „Risikotragfähigkeit“ um Aspekte zur Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen und zur Berücksichtigung des Risikoprämienbarwerts bei verbundinternen Forderungen und Wertpapieren ergänzt. Das Muster zum Vorgehen bei der Parametrisierung des adversen Szenarios der normativen Perspektive wurde aktualisiert. Zudem wurde ein aktualisiertes Verfahren zur Strategischen Planung in den Instituten konzipiert.
Ratings der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Fitch bewertet das Rating der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit AA– und Standard & Poor’s mit A+, jeweils mit stabilem Ausblick. Die Ratingagenturen begründen die aktuellen Ratings mit dem nachhaltig erfolgreichen, auf das Privat- und Firmenkundengeschäft ausgerichteten Geschäftsmodell. Die Kapitalausstattung wird nach Höhe und Qualität als überdurchschnittlich stark bewertet. Dies führt dazu, dass das IPS die Sanierungsfälle aus unserer Sicht entsprechend verarbeiten kann. Die Agenturen würdigen die Fähigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe, Kapital aus eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung zu bilden. Die granulare Kreditstruktur und der große Anteil an Hypothekarkrediten aus dem Retailgeschäft prägen die insgesamt hohe Qualität des Kundenkreditgeschäfts. Die Refinanzierung ist auch unter den Bedingungen der jetzigen Zinslandschaft mittels Kundeneinlagen weiterhin stabil. Das duale genossenschaftliche Sicherungssystem wird von den Agenturen als Bindeglied und wesentlicher Bestandteil der Risikogovernance der genossenschaftlichen FinanzGruppe betrachtet.
Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie operationelles Risiko
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten durch den Ausfall oder die Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Emittenten, Kontrahenten oder Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Kreditrisikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe 751,7 Milliarden Euro (31. Dezember 2023: 738,0 Milliarden Euro). Mit einem Anteil von 91,2 Prozent (31. Dezember 2023: 91,9 Prozent) an den gesamten Risikoaktiva stellt das Kreditrisiko somit die bedeutendste Risikokategorie der genossenschaftlichen FinanzGruppe in der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit dar.
Im Kundengeschäft nutzen die Institute zur Bonitätsbeurteilung einzelner Kreditnehmer segmentspezifische Ratingverfahren. Die Messung der Risiken in der ökonomischen Perspektive erfolgt bei dem überwiegenden Teil der Institute in Form eines Value-at-Risk (VaR), der auf Basis eines Kreditportfoliomodells ermittelt wird. Die Verfahren werden einer jährlichen Validierung sowohl auf Parameter- als auch auf Gesamtmodellebene unterzogen.
Zur Beurteilung der Bonitäten bei Eigenanlagen wird neben segmentspezifischen Ratingverfahren teilweise auch auf Einschätzungen externer Ratingagenturen zurückgegriffen. Auch bei den Eigenanlagen erfolgt die Messung der ökonomischen Risiken in der Regel anhand eines VaR, der auf der Grundlage eines regelmäßig validierten Portfoliomodells berechnet wird. Ergänzend zu den Kreditportfoliomodellen kommen sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Eigenanlagen regelmäßig Szenario- und Stressbetrachtungen zum Einsatz.
Die Versorgung der regionalen Privat- und Firmenkunden mit Krediten ist ein zentraler Baustein der strategischen Ausrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Damit verbunden sind das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung des Eigenkapitals sowie eine risikobewusste Kreditpolitik. Bei der Kreditvergabe spielen für die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe die Kundenkenntnis und die kundenseitige Tragbarkeit der Verpflichtungen eine zentrale Rolle. Das Kundenkreditgeschäft der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist insgesamt durch eine überwiegend granulare Kreditstruktur und einen hohen Anteil an realbesicherten Krediten gekennzeichnet. Die Granularität und die weitgehende regionale Diversifizierung der Geschäftstätigkeit der genossenschaftlichen FinanzGruppe in Deutschland begrenzen Risikokonzentrationen.
Im Geschäftsjahr 2024 konnte die genossenschaftliche FinanzGruppe ein leichtes Wachstum im Kreditgeschäft verzeichnen. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber 2023 um 2,6 Prozent (31. De-zember 2023: 2,4 Prozent). Treiber des Kreditwachstums blieben weiterhin die langfristigen Baufinanzierungen. Die privaten Haushalte profitierten von den steigenden Einkommen und dem Rückgang der Inflation. Die leicht verbesserten Finanzierungskosten und die gestiegene Kaufkraft führten zu einer verstärkten Nachfrage nach Immobiliarkrediten. Die Preise für Wohnimmobilien stabilisierten sich 2024 und gingen im Jahresdurchschnitt nur leicht zurück, nachdem sie seit Mitte 2022 stark rückläufig waren. Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken sanken die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum im Jahr 2024 um -1,6 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch um -4,1 Prozent gefallen waren. Auf dem Gewerbeimmobilienmarkt war der Preisrückgang mit -5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr ebenfalls geringer als im Vorjahr (31. Dezember 2023: -10,2 Prozent).
Im Firmenkundengeschäft der Kreditgenossenschaften wurde das Wachstum überwiegend durch die Kreditvergabe an den Dienstleistungs- und Energiesektor getragen. Aufgrund ihrer regionalen Verankerung unterstützen die Kreditgenossenschaften regelmäßig Projekte im Wirtschaftsbereich Erneuerbare Energien und begleiten finanziell Unternehmensvorhaben sowohl zur Erhöhung der Energieeffizienz als auch zur Erzeugung von regenerativen Energien. Das Kreditgeschäft des DZ BANK Konzerns war im Geschäftsjahr 2024 insbesondere auf Verbundunternehmen, Firmenkundengeschäft und Immobilien ausgerichtet.
Die Zahl der Insolvenzen lag 2024 höher als noch im Vorjahr. Bei den Verbraucherinsolvenzen gab es nach Schätzungen von Creditreform einen Anstieg um 8,5 Prozent auf 72.100. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Firmeninsolvenzen 2024 sogar um 22,4 Prozent. Im Privatkundengeschäft der Institute lagen die Ursachen in erster Linie bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten und höheren Kreditzinsen. Gründe im Firmenkundengeschäft waren unter anderem teure Energie, große Bürokratie, politische Unsicherheit, Konsumzurückhaltung bei Verbrauchern sowie der Wegfall von Ausnahmeregeln aus Zeiten der Corona-Pandemie. Besonders betroffen waren Unternehmen in den Branchen Verkehr und Lagerei, Bau- und Gastgewerbe.
Im Mittelpunkt der methodischen Weiterentwicklung standen 2024 die Weiterentwicklung des Kreditportfoliomodells Eigengeschäfte sowie der Verlustschätzung im Kundengeschäft. Die segmentspezifischen Ratingverfahren wurden um ein Verfahren für „Immobilienkunden“ ergänzt, um die Abdeckung aller relevanten Segmente im Kreditgeschäft zu erweitern.
Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich ein Risikovorsorgeaufwand von 4,9 Milliarden Euro (31. Dezember 2023: 1,8 Milliarden Euro), der insbesondere auf den erhöhten Zuführungsbedarf bei der Risikovorsorge aufgrund des eingetrübten konjunkturellen Umfelds sowie der Zunahme der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im Laufe des Geschäftsjahres zurückzuführen ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 ist die NPL-Quote (Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen) der genossenschaftlichen FinanzGruppe gemäß der internen Berichterstattung auf 1,9 Prozent (31. Dezember 2023: 1,5 Prozent) gestiegen. Diese Entwicklung der NPL-Quote ist auf einen Anstieg des Volumens notleidender Kredite zurückzuführen. Dennoch bleibt die NPL-Quote auf einem niedrigen Niveau. In der Zusammenfassung betreiben die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ihr Kreditgeschäft in geordneten Verhältnissen.
Marktrisiko
Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren auftreten können. Marktrisiken lassen sich im Allgemeinen in die Kategorien Aktien, Zins, Währung und Rohwaren untergliedern. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die risikogewichteten Aktiva für Marktrisiken der genossenschaftlichen FinanzGruppe 12,1 Milliarden Euro (31. Dezember 2023: 10,3 Milliarden Euro), was einem Anteil von 1,5 Prozent (31. Dezember 2023: 1,3 Prozent) der gesamten Risikoaktiva entspricht.
Die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe messen und steuern ihre Marktrisiken in erster Linie anhand von VaR-Modellen. Darüber hinaus nutzen die Institute unterschiedliche Szenariobetrachtungen (Plan-, Adverse- und Stressszenarien), um unter anderem ihre Kapitalplanungen zu erstellen und Transparenz über die Auswirkungen von Marktentwicklungen zu erlangen.
Das Eingehen von Marktrisiken hat einen deutlichen Einfluss auf die Ertragslage der Institute, insbesondere das Eingehen von Zinsrisiken. Wie in den Vorjahren wird der größte Teil des Zinsergebnisses durch Konditionsbeiträge im Kundengeschäft erzielt.
Nach den deutlichen Zinsanstiegen 2022 und der tendenziellen Seitwärtsbewegung 2023 haben Notenbanken vieler großer Volkswirtschaften 2024 damit begonnen, ihre Leitzinsen zu senken. Auf Jahressicht betrachtet sind die längerfristigen Renditen, gemessen an zehnjährigen Bundesanleihen, gestiegen. Im Jahresverlauf verhielten sich die Renditen weiterhin volatil. Durch die beschriebenen Entwicklungen hat sich die Inversität der Zinsstrukturkurve im Verlauf des Jahres 2024 aufgelöst. Das Zinsergebnis der genossenschaftlichen FinanzGruppe erhöhte sich 2024 um 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Mit dem barwertigen Marktrisikomodell steht den Genossenschaftsbanken ein geeignetes Verfahren zur ökonomischen Marktrisikosteuerung zur Verfügung, das 2024 von der parcIT GmbH weiterentwickelt wurde. Das Verfahren wird einer regelmäßigen Validierung unterzogen. Barwertige Modelle zur Messung der Marktrisiken kommen ebenfalls in den Instituten des DZ BANK Konzerns, der Münchener Hypothekenbank eG sowie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG zum Einsatz. Die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe ermitteln ihre Marktrisiken mit einem Horizont von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent.
Liquiditätsrisiko
Im Rahmen des Liquiditätsrisikos wird in der genossenschaftlichen FinanzGruppe insbesondere darauf abgestellt, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Gemäß dem genossenschaftlichen Subsidiaritätsprinzip nimmt jede einzelne Genossenschaftsbank ihre Liquiditäts- und Risikosteuerung selbst vor. Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) beziehungsweise der Net Stable Funding Ratio (NSFR) als aufsichtsrechtliche normative Kennziffern bildet einen Schwerpunkt der Liquiditätsbetrachtung der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Darüber hinaus werden Instrumente zur betriebswirtschaftlichen Steuerung eingesetzt, unter anderem zur Bestimmung des Liquiditätsablaufs und des Liquiditätspreisrisikos. Ergänzend werden Stresstests durchgeführt.
Die genossenschaftliche FinanzGruppe zeichnet sich seit Jahren durch eine als verlässlich und krisenresistent anzusehende Liquiditätsstruktur aus. Die Loan to Deposit Ratio der genossenschaftlichen FinanzGruppe liegt bei 99,0 Prozent (Vorjahr: 99,3 Prozent). Grundlage hierfür sind die stabile und eher kleinteilige Geschäftsstruktur der Genossenschaftsbanken, die sich diversifizierend und im Ergebnis risikomindernd auswirkt, sowie vor allem die traditionell geprägte Finanzierung der Institute über Kundeneinlagen. Kunden der genossenschaftlichen FinanzGruppe honorieren damit auch die Wirksamkeit der Institutssicherung, welche die BVR-SE und die BVR-ISG insbesondere zum Zweck des Einlagenschutzes betreiben und mit der sie über den gesetzlich geforderten Einlagenschutz hinausgehen.
Der starke Einlagenbestand der Privat- und Firmenkunden prägt die Liquidität der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit einer sehr kleinteiligen Struktur. Die Anlage überschüssiger Liquidität erfolgt über das verbundinterne Marktsystem bei der DZ BANK. Als Zentralinstitut übernimmt diese auch den Ausgleich entstehender Liquiditätsspitzen, indem sie die überschüssige Liquidität der einzelnen Genossenschaftsbanken bündelt und Unterschiede in der Liquiditätsausstattung einzelner Genossenschaftsbanken ausgleicht. Über die Liquiditätslage der Institute erfolgt seitens der BVR-SE ein stetiger Informationsaustausch mit der DZ BANK. Die BVR-SE beobachtet zudem im Rahmen ihrer statutarischen Aufgaben die Entwicklung der Liquiditätslage der einzelnen Institute und des Verbundes.
Die Liquiditätslage der Institute war auch 2024 stabil. Die konsolidierte LCR der genossenschaftlichen FinanzGruppe weist zum Stichtag 31. Dezember 2024 einen Wert von 161,6 Prozent auf und liegt damit stabil auf Höhe des Vorjahreswerts von 162,0 Prozent.
Darüber hinaus erfolgte auch eine Beobachtung der NSFR-Kennziffern als Messzahlen für die längerfristige Zahlungsfähigkeit der Institute. Der Median aller Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe wies dabei eine recht geringe Schwankungsbreite auf. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lag er mit 121,1 Prozent auf einem längerfristig beobachtbaren weitgehend konstanten Niveau (31. Dezember 2023: 120,5 Prozent). Die Liquiditätsstrukturen der genossenschaftlichen FinanzGruppe haben sich auch in einem herausfordernden Jahr mit dynamischem Marktumfeld widerstandsfähig gezeigt.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bezeichnet in Anlehnung an die bankaufsichtsrechtliche Definition das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Risikoaktiva der genossenschaftlichen FinanzGruppe aus operationellen Risiken 57,0 Milliarden Euro (31. Dezember 2023: 52,1 Milliarden Euro), der Anteil an den gesamten Risikoaktiva lag bei 6,9 Prozent (31. Dezember 2023: 6,5 Prozent). Aufgrund der Sanierungsfälle im Jahr 2024 und der ergänzenden Presseberichterstattung hat das Reputationsrisiko für die genossenschaftliche FinanzGruppe zugenommen. Der BVR wirkt dem konsequent mit dem Projekt „Geno Next Level“, welches insbesondere Verbesserungen in den Prozessen der BVR-SE erzielen soll, entgegen.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Genossenschaftsbanken dient der Reduktion von operationellen Risiken. Es besteht aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem, das sich in prozessintegrierte und prozessübergreifende Überwachungsmaßnahmen aufgliedert. Zu den unterschiedlichen Maßnahmen zählen unter anderem Arbeitsanweisungen, Umsetzung des Funktionstrennungsprinzips, die Verwendung von einheitlichen und rechtlich geprüften Vertragsvordrucken sowie der Einsatz von IT-Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten. Für den Ausfall technischer Einrichtungen besteht eine Notfallplanung.
Interne Kontrollverfahren sollen gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert, analysiert und beurteilt werden. Anhand von Leitfäden können die Institute ein systematisches Risk Assessment nach Marktstandards durchführen. Schadensfälle werden in einer Datenbank im jeweiligen Institut erfasst. Auf Basis der Ergebnisse der Schadensfallanalysen werden gegebenenfalls interne Abläufe angepasst beziehungsweise präventive Schutzmaßnahmen implementiert.
Die Messung operationeller Risiken erfolgt vor dem Hintergrund des jeweiligen Geschäftsmodells des Instituts. Durch die parcIT GmbH wurden die Genossenschaftsbanken durch eine Aktualisierung der Prozesslandkarte sowie durch Erweiterungen im Schadensfallpoolbericht unterstützt. In den meisten Instituten erfolgt die Quantifizierung in Form von Pauschalbeträgen, teilweise nutzen Institute auch VaR-Ansätze.
Chancen und Chancenmanagement
Die Mitgliedschaft der Kunden ist ein typisches Merkmal des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken, das sich gut für die Vermittlung genossenschaftlicher Werte eignet. Sie bietet den Genossenschaftsbanken und den Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe die Chance, sich von Wettbewerbern anderer Bankengruppen zu differenzieren. Das breite Filialnetz ermöglicht den Instituten der genossenschaftlichen FinanzGruppe unverändert gegenüber den Direktbanken eine große Kundenreichweite. Die enge Kundenbindung führt zu betriebswirtschaftlich messbaren Vorteilen wie Ertragssteigerungen der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe und der Sicherung der Marktanteile. Die genossenschaftliche Idee hat aus unserer Sicht auch durch die Corona-Pandemie und die geopolitischen Spannungen mit der daraufhin zum Teil folgenden Regionalisierung einen positiven Schub erfahren, was neue Chancen bei der Positionierung im Wettbewerb bietet.
Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil der DNA des genossenschaftlichen Selbstverständnisses. Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich nachhaltiges Handeln sind dabei für die Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe untrennbar miteinander verbunden und stets auf das gemeinschaftliche Wirken zur Förderung des Gemeinwohls ausgelegt. Darüber hinaus hat die genossenschaftliche FinanzGruppe in ihrem Nachhaltigkeitsleitbild ein Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen und den globalen Nachhaltigkeitsentwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen abgegeben und hat das Ziel, einen signifikanten Beitrag zur Förderung nachhaltiger Lebensgrundlagen in den Regionen und einer klimafreundlichen Wirtschaft zu leisten.
Das Geschäftsmodell der Institute der genossenschaftlichen FinanzGruppe stellt, auch in der digitalen Welt, den Menschen mit seinen Zielen und Wünschen in den Mittelpunkt. Das Ziel ist hierbei, konsequent die Produkte und Dienstleistungen einer Genossenschaftsbank zu digitalisieren und auf allen von Kunden gewünschten Zugangswegen – Filiale vor Ort, online und hybrid – anzubieten.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung sowie dem Ausbau der Omnikanal-verfügbaren Services und Produkte auf der neuen Vertriebsplattform soll dem veränderten Kundenverhalten Rechnung getragen werden, das Geschäftsmodell in diesem Sinne angepasst und insgesamt gestärkt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die umfassende Omnikanalpräsenz und damit die Implementierung effizienter Prozesse auf allen Ebenen. Der persönliche Kontakt bleibt jedoch nach wie vor zentraler Bestandteil der Kundenbeziehung. Hinzu kommen Aspekte wie hochwertige Beratung und die Entscheidungsmöglichkeit für Kunden, wie sie mit ihrer Bank kommunizieren möchten. Die genossenschaftliche FinanzGruppe schafft hierfür zahlreiche Zugangswege und ermöglicht es ihren Mitgliedern, alle Informationen und Services auf allen relevanten Kanälen integriert zu nutzen – seien sie nun stationär oder digital.
Durch die Vermarktung neuer digitaler Zahlungsverkehrsangebote, die Implementierung eines Online-Anfrageprozesses für alle wesentlichen Produkte sowie die digitale Mitgliedschaft werden Kundenbedürfnisse berücksichtigt und sollen Neukunden gewonnen werden. Hierdurch werden auch technikaffine junge Kunden und Mitglieder angesprochen. Aus Sicht des BVR wurden mit Gründung der Smart Data Gesellschaft Truuco Strukturen dafür geschaffen, bei den Empfehlungen an Kunden mittels Smart Data eine hohe Passgenauigkeit zu erreichen. Darüber hinaus sollen mit der neuen strategischen Beteiligungs- und Company-Building-Einheit Amberra, die in relevante Startups investiert und neue Geschäftsmodelle entwickelt, Ökosystem-Angebote über Bankprodukte im engeren Sinne hinaus offeriert werden.
Aufgrund des seit Mitte 2024 rückläufigen Zinsniveaus sehen wir für die Institute Wachstumschancen im Kreditgeschäft, insbesondere durch die Belebung im Bereich der Immobilienfinanzierung. Dies wird sich auch positiv auf den Zinsüberschuss auswirken, insbesondere da der marktseitige Druck auf die Verzinsung von Passivprodukten voraussichtlich nachlassen dürfte. In diesem Kontext ist die Steuerung des Zinsänderungsrisikos weiterhin von hoher Bedeutung. Die tatsächliche Wirkung auf das Ergebnis des Jahres 2025 hängt jedoch von der Materialisierung der derzeit hohen makroökonomischen und geopolitischen Risiken ab.