Strukturelle Hindernisse für die Beilegung von Streitigkeiten sind nicht erkennbar. Die Kundenbeschwerdestelle beim BVR beantwortet telefonische wie schriftliche Anfragen zum Schlichtungsverfahren umgehend und weist in diesem Zusammenhang oft darauf hin, welche Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren erfüllt sein müssen und welche Mindestinhalte (vergleiche § 5 Absatz 1 Verfahrensordnung) ein Schlichtungsantrag aufweisen muss.
Bereits seit März 2025 ist das Einreichen von Beschwerden über die ODR-Plattform der EU nicht mehr möglich. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 geschlossen, da sie von Verbrauchern kaum genutzt wurde. Im Berichtszeitraum wurde keine einzige Beschwerde über sie eingereicht.