c) Basiskonto/„Girokonto für jedermann“

Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags und auch die Überprüfung etwaiger Kündigungsvoraussetzungen oder Preisbestimmungen bei Basiskonten spielten eine nur untergeordnete Rolle. Im Berichtszeitraum sind lediglich 13 Anträge auf Streitbeilegung bei der Kundenbeschwerdestelle eingereicht worden, die den Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags oder zu dessen Kündigung betrafen.