A Allgemeine Angaben
1. Erläuternde Angaben zum Konsolidierten Jahresabschluss
Mit dem Konsolidierten Jahresabschluss der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken veröffentlicht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) einen auf Basis der in der Anlage erläuterten maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze erstellten Abschluss. Die Geschäftsguthaben und das Grundkapital der Kreditgenossenschaften werden von deren Mitgliedern gehalten. Die Kreditgenossenschaften halten die Aktien an der Zentralbank entweder direkt oder über Zwischenholdings. Ein Konzerntatbestand besteht für die genossenschaftliche FinanzGruppe weder im Sinne der International Financial Reporting Standards (IFRS), des Handelsgesetzbuchs (HGB) noch des Aktiengesetzes (AktG).
Der Konsolidierte Jahresabschluss dient Informationszwecken und der Darstellung der geschäftlichen Entwicklung der unter Risiko- und Strategiegesichtspunkten als wirtschaftliche Einheit betrachteten genossenschaftlichen FinanzGruppe. Darüber hinaus wurde der Abschluss zur Einhaltung der Vorschriften des Artikel 113 Absatz 7 Buchstabe e) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Capital Requirements Regulation – CRR) aufgestellt. Der Konsolidierte Jahresabschluss ersetzt nicht die Analyse der Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen.
Die Datengrundlage für den Konsolidierten Jahresabschluss bilden die Jahres- und Konzernabschlüsse der Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie Daten aus Zusatzerhebungen bei den Kreditgenossenschaften. Der in den Konsolidierten Jahresabschluss einbezogene Konzernabschluss der DZ BANK wird auf Grundlage der IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die konsolidierten Unternehmen stellen ihren Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden mit 18 Ausnahmen (Vorjahr: 20) auf den Abschlussstichtag des Konsolidierten Jahresabschlusses aufgestellt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bestimmte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst und durch zusätzliche Angaben ergänzt.
Informationen zu den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen befinden sich in der Anlage zum Konsolidierten Jahresabschluss.
2. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierte Jahresabschluss umfasst als konsolidierte Einheiten neben sämtlichen 771 Genossenschaftsbanken (Vorjahr: 814), sämtliche in den Konzernabschluss der DZ BANK einbezogene Unternehmen, die Münchener Hypothekenbank eG (MHB) sowie die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH. Zu den einbezogenen Genossenschaftsbanken zählen auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, die Sparda-Banken, die PSD Banken und Sonderinstitute wie die BAG Bankaktiengesellschaft.
Die Genossenschaftsbanken sowie die MHB stellen die rechtlich selbstständigen, gleich geordneten Mutterunternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe dar, während die übrigen Unternehmen und der DZ BANK Konzern als Tochterunternehmen einbezogen sind. Im DZ BANK Konzern sind neben der genossenschaftlichen Zentralbank insgesamt 151 Tochterunternehmen (Vorjahr: 183) konsolidiert. Im Geschäftsjahr veränderte sich der Konsolidierungskreis des DZ BANK Konzerns im Wesentlichen durch den Abgang der zum Zwecke der Erhöhung der Eigenmittel gemäß §10a des Kreditwesengesetzes durch den DZ BANK Konzern gegründeten Gesellschaften.
Im Konsolidierten Jahresabschluss werden 5 unter gemeinschaftlicher Führung eines konsolidierten Unter-
nehmens mit mindestens einem weiteren verbundexternen Unternehmen stehende Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 6) und 24 assoziierte Unternehmen (Vorjahr: 25), auf die ein konsolidiertes Unternehmen maßgeblichen Einfluss ausübt, nach der Equity-Methode bilanziert.